Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 Rechtsgrundlagen und Datenschutz

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023

Rechtsgrund­lage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistik­gesetz (BStatG)1.

Im Folgenden finden Sie die Unter­richtung nach § 17 Bundes­statistik­gesetz (BStatG)1 und nach der Daten­schutz­grund­verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO)2.

Für die Teilnahmeerklärung zur EVS 2023

Zweck, Art und Umfang der Erhebung

Die Erhebung dient der Vorbereitung und Durch­führung der durch das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG), § 1 Nummer 2 PrHaushStatG, angeordneten Bundes­statistik mit dem Zweck der Klärung des Kreises der zu Befra­genden und deren statistischer Zuord­nung. Die mit der Teilnahme­erklärung erhobenen Daten benötigen wir für die Vorberei­tung und Durch­führung der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe 2023 (Kontakt­aufnahme, Stichproben­zuordnung, Bereitstellung von Erhebung­sinstrumenten). Im Zuge der Durch­führung der Erhebung werden weitere personen­bezogene Daten gespeichert, die nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben werden. Diese sind für die Organi­sation und Steuerung des Erhebungs­ablaufs und damit ebenfalls für die Erhebungs­durch­führung notwendig (z. B. Versand- und Eingangs­datum Ihrer Erhebungsunterlagen).

Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit

Rechtsgrundlage der Erhebung ist § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BStatG. Danach können das Statistische Bundes­amt und die statis­tischen Ämter der Länder zur Vorberei­tung und Durch­führung einer durch Rechts­vorschrift angeordneten Bundes­statistik Angaben erheben, um den Kreis der zu Befragenden und deren statistische Zuordnung zu klären.

Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.

Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten Angaben ist Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buch­stabe a DS-GVO.

Die Einwil­ligung in die Verarbei­tung der personen­bezogenen Angaben kann jederzeit wider­rufen werden. Der Wider­ruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbei­tungen, die vor dem Wider­ruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten sind das für Ihr Bundes­land zuständige Statistische Amt und das Statistische Bundesamt. Deren Kontakt­daten finden Sie im Statistik­portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Geheimhaltung

Die erhobenen Angaben dienen aus­schließlich statistischen Zwecken. Sie werden geheim gehalten.
Der Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW), Mauerstr. 51, 40476 Düsseldorf, betreibt im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die für die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe erforderliche IT-Infra­struktur.

Trennung, Löschung

Name und Anschrift der Auskunft­gebenden werden von den übrigen Angaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt getrennt und gesondert aufbewahrt. Die erhobenen Angaben werden spätestens nach Abschluss der Daten­aufbereitung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 gelöscht. Nicht in die Stichprobe gezogene, aber weiterhin teilnahme­bereite Haushalte können im Laufe des Erhebungs­jahres anstelle ausgefallener Stichproben­haushalte nachrücken. Solange werden die Daten dieser Haushalte gespeichert.

Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde

Die Auskunftgebenden, deren personenbezogene Angaben verarbeitet werden, können

  • eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
  • die Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
  • die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
  • die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO

der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen.

Die Betroffenen­rechte können gegenüber jedem zuständigen Verant­wortlichen geltend gemacht werden.

Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die ge­setzlichen Voraus­setzungen hierfür erfüllt sind. Die antrag­stellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert, ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maß­nahmen ergriffen werden.

Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutz­rechtlicher Bestim­mungen können jederzeit an die behördliche Daten­schutz­beauftragte oder den behörd­lichen Daten­schutz­beauftragten des verantwortlichen Statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutz­aufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontakt­daten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.

Für die Online-Erhebungs­instrumente (mobile App, Web-App)

Zweck, Art und Umfang der Erhebung

Die Erhebung besteht aus den Erhebungs­teilen Haushalts­frage­bogen, Personen­frage­bogen, Geld- und Sach­vermögen, Tägliche Ausgaben und der Feinauf­zeichnung von Nahrungs­mitteln, Getränken und Tabak­waren. Sie wird durch die Statistischen Ämter der Länder alle fünf Jahre bei rund 60 000 Privat­haushalten durchgeführt.

Aus den so erhobenen Daten lassen sich wesentliche Erkennt­nisse über die wirtschaft­lichen und sozialen Verhältnisse der Haushalte, ihre Ausrüstung mit technischen Gebrauchs­gütern sowie ihre Einnahmen nach Quellen und Verwendungen für den privaten Konsum, Steuern und Abgaben, Sozial­versicherungs­beiträge, Rückzahlung von Schulden, Vermögens­bildung und für sonstige Zwecke gewinnen. Die Daten liefern wertvolle Ergebnisse für Politik, Wirtschaft und Wissen­schaft. Beispiels­weise bilden sie eine wichtige Daten­grundlage für die Armuts- und Reichtums­bericht­erstattung der Bundes­regierung. Die Ergebnisse zum privaten Konsum werden unter anderem für die Festsetzung des Wägungs­schemas der Verbraucher­preis­statistik verwendet.

Rechts­grundlagen, Freiwilligkeit

Rechts­grundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG.

Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.

Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten Angaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.

Die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer freiwillig gemachten Angaben im Haushalts­frage­bogen, Personen­frage­bogen und in den Täglichen Ausgaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO, soweit die Daten Rück­schlüsse auf die sexuelle Orientierung (beispielsweise durch die Angabe von Lebens­partner­schaften), den Gesundheits­zustand (beispielsweise durch die Angabe von Ausgaben für Arzt­kosten, medizinischen Behandlungen, Medikamenten) oder Religions- und Gewerkschafts­zugehörigkeiten (beispielsweise durch die Angabe von Ausgaben für entsprechende Mitgliedschafts­beiträge) zulassen.

Die Einwilligung in die Verarbeitung der personen­bezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht berührt.

Die Grundlage für die Verarbeitung der Bank­verbindungs­daten der Auskunft gebenden Haushalte ist ebenfalls die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.

Verantwortlicher

Verantwortlich für die Erhebung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundes­land zuständige statistische Amt. Für die Aufbereitung der Statistik ist das Statistische Bundesamt verantwortlich. Die Kontakt­daten finden Sie im Statistik­portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Arten der durch die App zur technischen Durch­führung der Erhebung verarbeiteten Daten und Verarbeitungs­zwecke

Ihre Angaben können Sie sowohl über die mobile App als auch in der Web-App tätigen. Die mobile App ist verfügbar für die Betriebs­systeme Android und iOS. Die Web-App kann über gängige Internet­browser wie Firefox oder Google Chrome aufgerufen werden. Damit Sie Endgeräte-übergreifend auf Ihre Daten zugreifen können, werden Ihre Angaben immer, wenn Sie online (mit dem Internet verbunden) sind, an eine zentrale Daten­bank beim Landes­betrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt. Dort werden Ihre Angaben in einem Netz­werk gespeichert, das vor Zugriffen von außen geschützt ist.

Die mobile App beziehungsweise die Web-App verarbeitet die folgenden Daten zur organisatorischen Durch­führung der Erhebung:

  • E-Mail-Adresse der Haushalts­mitglieder
  • Vornamen und Nachname der Haushalts­mitglieder
  • Geburts­datum der Haushalts­mitglieder
  • Benutzer­name und Kenn­wort (verschlüsselt)
  • IP-Adresse
  • Art und Version des genutzten Internet­browsers
  • Art des genutzten mobilen Endgeräts sowie Art und Version des verwendeten Betriebs­systems
  • Datum und Uhrzeit der Abrufe
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war

Bereitstellung über die App Stores und Nutzung von Push-Benachrichtigungen

Die mobile App wird Ihnen über den Google Play Store oder den Apple App Store zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stores und die damit verbundene Verarbeitung personen­bezogener Daten unterliegt der Vereinbarung zwischen den Betreibern der Stores und Ihnen. Damit sind das Statistische Bundesamt und IT.NRW für die Verarbeitung dieser Daten nicht verantwortlich.

Um Ihnen Push-Benachrichtigungen (beispielsweise zur Erinnerung an Ihre Tagebuch­tage) zusenden zu können, verwenden wir das Notification-Framework Google Firebase Cloud Messaging. Dazu wird bei diesem Service bei der Installation der App ein personen­bezogener pseudo­nymisierter Schlüssel (Token) als Referenz erstellt. Der Token wird an die Server von IT.NRW übermittelt und in Ihrem Daten­satz gespeichert. Die versendeten Push-Benachrichtigungen werden mit Hilfe dieses Tokens über die Firebase-Server an Sie weitergeleitet. Die Firebase-Server dienen ausschließlich als Übermittler. Die in diesem Zusammen­hang gespeicherten Daten werden von uns nicht weiter­verarbeitet. Der Empfang von Push-Benachrichtigungen kann von Ihnen jederzeit in den App-Einstellungen Ihres Endgeräts deaktiviert oder aktiviert werden.

Geheimhaltung

Die erhobenen Einzel­angaben werden nach § 16 BStatG grund­sätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahme­fällen dürfen Einzel­angaben übermittelt werden.

Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an:

  • öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durch­führung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (zum Beispiel die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundes­bank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),
  • Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).

Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie hier: Kontaktdaten und IT-Dienstleister der Ämter

Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hoch­schulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaft­licher Forschung für die Durch­führung wissenschaft­licher Vorhaben

  1. Einzel­angaben zu übermitteln, wenn die Einzel­angaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnis­mäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeits­kraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
  2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzel­angaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzel­angaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheim­haltung getroffen werden.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.


Hilfs­merkmale, Haushalts­nummer, Bank­verbindung, Trennung und Löschung

Name und Kontakt­daten der Auskunft­gebenden sowie die Vornamen der Haushalts­mitglieder sind Hilfs­merkmale, die lediglich der technischen Durch­führung der Erhebung dienen.

Sie werden von den Angaben zu den Erhebungs­merkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Über­prüfung der Erhebungs- und Hilfs­merkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet beziehungsweise gelöscht. Die in elektronischer Formgespeicherten und in den Papier­unterlagen enthaltenen personen­bezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Daten­aufbereitung gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Die Roh­daten aus den Täglichen Ausgaben werden zunächst erfasst und gespeichert und anschließend im Rahmen der Daten­aufbereitung nach einer amtlichen Systematik (sogenannter Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte) codiert. Nur in codierter Form finden sie Eingang in die dauerhaft gespeicherten formal anonymisierten Daten­sätze, die die Grund­lage für die Auswertungen und Ergebnis­veröffentlichungen sind.

Die Haushalts­nummer ist eine Ordnungs­nummer. Sie dient der Unter­scheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammen­hänge hinaus keine weitergehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält.

Diese Ordnungs­nummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungs­merkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflich­tungen erforderlich ist.

Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bank­verbindung (IBAN, BIC, Bank­institut, Konto­inhaber beziehungsweise Konto­inhaberin) werden für die Überweisung der Aufwands­entschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe gezahlt wird. Die Bank­verbindungs­daten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwands­entschädigung gelöscht.


Rechte der Betroffenen, Kontakt­daten der Datenschutz­beauftragten, Recht auf Beschwerde

Die Auskunft­gebenden, deren personen­bezogenen Angaben verarbeitet werden, können

  • eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
  • eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
  • die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
  • die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO

der jeweils sie betreffenden personen­bezogenen Angaben beantragen.

Die Betroffenen­rechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraus­setzungen hierfür erfüllt sind. Die antrag­stellende Person wird gegebenen­falls aufgefordert ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maß­nahmen ergriffen werden.

Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutz­rechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutz­beauftragte oder den behördlichen Datenschutz­beauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutz­aufsichts­behörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO).

Deren Kontakt­daten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.

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Für die Papier-Erhebungs­unterlagen

Zweck, Art und Umfang der Erhebung

Die Erhebung besteht aus den Erhebungsteilen Haushalts­fragebogen, Personen­fragebogen, Geld- und Sach­vermögen, Tägliche Ausgaben und der Feinauf­zeichnung von Nahrungs­mitteln, Getränken und Tabakwaren. Sie wird durch die Statistischen Ämter der Länder alle fünf Jahre bei rund 60 000 Privathaus­halten durchgeführt.

Aus den so erhobenen Daten lassen sich wesentliche Erkenntnisse über die wirtschaft­lichen und sozialen Verhältnisse der Haushalte, ihre Aus­rüstung mit technischen Gebrauchs­gütern sowie ihre Einnahmen nach Quellen und Verwen­dungen für den privaten Konsum, Steuern und Abgaben, Sozial­versicherungs­beiträge, Rückzahlung von Schulden, Vermögens­bildung und für sonstige Zwecke gewinnen. Die Daten liefern wertvolle Ergebnisse für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Beispielsweise bilden sie eine wichtige Datengrundlage für die Armuts- und Reichtums­bericht­erstattung der Bundesregierung. Die Ergebnisse zum privaten Konsum werden unter anderem für die Festsetzung des Wägungs­schemas der Verbraucher­preisstatistik verwendet.


Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG.

Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.

Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten Angaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.

Die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer freiwillig gemachten Angaben im Haushalts­fragebogen, Personen­fragebogen und in den Täglichen Ausgaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO, soweit die Daten Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung (z. B. durch die Angabe von Lebens­partnerschaften), den Gesundheits­zustand (z. B. durch die Angabe von Ausgaben für Arztkosten, medizinischen Behand­lungen, Medika­menten) oder Religions- und Gewerk­schafts­zugehörig­keiten (z. B. durch die Angabe von Ausgaben für entsprechende Mitgliedschaftsbeiträge) zulassen.

Die Einwilligung in die Verarbeitung der personen­bezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht berührt.

Die Grundlage für die Verarbeitung der Bankverbindungs­daten der Auskunft gebenden Haushalte ist ebenfalls die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.


Verantwortlicher

Verantwortlich für die Erhebung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundes­land zuständige statistische Amt. Für die Aufbereit­ung der Statistik ist das Statistische Bundesamt verantwortlich. Die Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter.


Geheimhaltung

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahme­fällen dürfen Einzel­angaben übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an:

  • öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),
  • Dienstleister, zu denen ein Auftrags­verhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienst­leister des Statistischen Bundes­amtes, Rechen­zentren der Länder).

Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter.

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Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben

  1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
  2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.


Hilfsmerkmale, Haushaltsnummer, Bankverbindung, Trennung und Löschung

Name und Kontaktdaten der Auskunftgebenden sowie die Vornamen der Haushaltsmitglieder sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen.

Sie werden von den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet bzw. gelöscht. Die in elektronischer Form gespeicherten und in den Papierunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht bzw. vernichtet.

Die Rohdaten aus den Täglichen Ausgaben werden zunächst erfasst und gespeichert und anschließend im Rahmen der Daten­aufbereitung nach einer amtlichen Systematik (sog. Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte) codiert. Nur in codierter Form finden sie Eingang in die dauerhaft gespeicherten formal anonymisierten Datensätze, die die Grundlage für die Auswertungen und Ergebnisveröffentlichungen sind.

Die Haushaltsnummer ist eine Ordnungsnummer. Sie dient der Unterscheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammen­hänge hinaus keine weiter­gehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält.

Diese Ordnungsnummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungs­merkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut, Kontoinhaber bzw. Kontoinhaberin) werden für die Überweisung der Aufwands­entschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe gezahlt wird. Die Bankverbindungsdaten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwands­entschädigung gelöscht.


Rechte der Betroffenen, Kontakt­daten der Daten­schutz­beauftragten, Recht auf Beschwerde

Die Auskunftgebenden, deren personen­bezogenen Angaben verarbeitet werden, können

  • eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
  • eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
  • die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
  • die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO

der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen.

Die Betroffenen­rechte können gegenüber jedem zuständigen Verant­wortlichen geltend gemacht werden.

Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraus­setzungen hierfür erfüllt sind. De antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutz­rechtlicher Bestim­mungen können jederzeit an die behördliche Datenschutz­beauftragte oder den behördlichen Datenschutz­beauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutz­aufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontakt­daten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.

Gemeinsame Verant­wort­lich­keit nach Art. 26 DS-GVO

Gemeinsame datenschutz­rechtliche Verant­wort­lichkeit der Statis­tischen Ämter des Bundes und der Länder nach Art. 26 Datenschutz­grund­ver­ordnung (DS-GVO)

Die allgemeine Rechts­grundlage für die Durchführung der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe (EVS) ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Erhoben werden die Angaben zu § 2 des PrHaushStatG. In der EVS 2023 werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personen­bezogenen Daten ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO (Angaben der Teilnahme­erklärung, in der Phase der Daten­gewinnung anfallende Verwaltungs­daten, Daten der Bank­verbindung) und die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 lit. a DS-GVO (Erhebungs­daten der Haushalts­fragebogen, Geld- und Sach­vermögen, Per­sonen­fragebogen, Täglichen Ausgaben und Feinauf­zeichnung für Nahrungs­mittel, Getränke und Tabak­waren).

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten betroffener Personen nach Artikel 26 DS-GVO Absatz 1 Satz 1 sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die jeweiligen Amts­leitungen. Die gemeinsame Verantwortlichkeit besteht für den gesamten Verarbeitungs­prozess.

Im Rahmen der gemeinsamen Verantwort­lichkeit sind die Statistischen Landes­ämter zuständig für die Verarbei­tung der Teilnahme­erklärungen, die Daten­gewinnung (per digitalem Erhebungs­instrument und Papier­erhebungs­bögen), die Erfassung der Rohdaten aus den Papier­erhebungs­unterlagen und die Vor­prüfung der Rohdaten inkl. Ergänzung fehlender Angaben durch Rück­fragen bei den betroffenen Personen bzw. Haus­halten. Dem Statistischen Bundes­amt obliegt im Rahmen der gemein­samen Verantwort­lichkeit nach § 5 PrHaushStatG die Auf­bereitung der von den Statistischen Landes­ämtern erhobenen und vorge­prüften Daten. Dazu gehören die Klassi­fizierung bzw. Codierung, Plausibi­lisierung und Hoch­rechnung der Daten. Der Landes­betrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mauerstr.51, 40476 Düsseldorf, betreibt im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die für die EVS erforderliche IT-Infra­struktur. Eine ent­sprechende Verein­barung stellt sicher, dass die Regelungen zur Auftrags­verarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO eingehalten werden und der Auftrags­verarbeiter die Sicherheit der Organisation der Datenver­arbeitung und der ange­wandten Verfahren gemäß Artikel 32 DS-GVO gewährleistet.

Darüber hinaus regelt die Verein­barung die Sicher­stellung der Betroffenen­rechte nach Artikel 15 bis 21 DS-GVO. Betroffene Personen können ihre Rechte gegenüber allen Statistischen Ämtern geltend machen. Die Statistischen Ämter der Länder beantworten Anfragen zu den in ihrer Zustän­digkeit erho­benen personen­bezogenen Daten. Der Auftrags­verarbeiter IT.NRW hat zur Beantwortung von Anfragen mit dem zuständigen Statistischen Landesamt zusammen­zuarbeiten und dieses zu unter­stützen.

Erklärung zur Barrierefreiheit für die mobilen Apps und Web-App

Erklärung zur Barriere­freiheit für die mobilen Apps und Web-App zur Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe 2023

Diese Erklärung zur Barriere­freiheit gilt für die unter der Domain https://app-evs2023.de/ bereitgestellte Web­anwendung sowie die mobilen Apps der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe (EVS) 2023. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes NRW (BGG NRW) sowie der Barriere­freien-Informations­technik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barriere­frei zugänglich zu machen.

Stand der Verein­barkeit mit den Anforde­rungen

Die Anforde­rungen der Barriere­freiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barriere­freien-Informations­technik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von Paragraph 10e Behinderten­gleichstellungs­gesetz NRW (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Über­prüfung der Einhaltung der Anforde­rungen beruht auf

  • zwei vom Kompetenz­zentrum Barriere­freie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 23.09.2022–05.10.2022 (mobile App) sowie vom 26.09.2022–14.10.2022 (Webanwendung) vorgenom­menen Bewertungen in einer Sprache (deutsch) auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens

Aufgrund der Über­prüfung sind die Anwendungen mit den zuvor genannten Anforde­rungen wegen der folgenden Unverein­barkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Web­anwendung (https://app-evs2023.de/)

Nicht erfüllt:

  • Prüfschritt 9.1.1.1a Alternativ­texte für Bedien­elemente
  • Prüfschritt 9.1.3.1a HTML-Struktur­elemente für Über­schriften
  • Prüfschritt 9.1.3.1b HTML-Struktur­elemente für Listen
  • Prüfschritt 9.1.3.1h Beschriftung von Formular­elementen programmatisch ermittelbar
  • Prüfschritt 9.1.3.2 Sinnvolle Reihen­folge
  • Prüfschritt 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
  • Prüfschritt 9.1.4.10 Inhalte brechen um
  • Prüfschritt 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedien­elementen ausreichend
  • Prüfschritt 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
  • Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
  • Prüfschritt 9.3.1.1 Haupt­sprache angegeben
  • Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax
  • Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar
  • Prüfschritt 9.4.1.3 Status­meldungen programmatisch verfügbar
  • Prüfschritt 9.2.4.1 Bereiche überspringbar
  • Prüfschritt 9.2.4.2 Sinnvolle Dokument­titel
  • Prüfschritt 9.2.4.3 Schlüssige Reihen­folge bei der Tastatur­bedienung

Teilweise erfüllt:

  • Prüfschritt 9.1.3.1d Inhalt gegliedert
  • Prüfschritt 9.1.3.5 Eingabe­felder zu Nutzer­daten vermitteln den Zweck
  • Prüfschritt 9.3.3.2 Beschriftungen von Formular­elementen vorhanden

Eher erfüllt:

  • Prüfschritt 9.1.3.1e Daten­tabellen richtig aufgebaut
  • Prüfschritt 11.7 Benutzer­definierte Einstellungen

Android App "Einkommen und Verbrauch"

Nicht erfüllt:

  • Prüfschritt 11.1.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativ­texte
  • Prüfschritt 11.1.3.1.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
  • Prüfschritt 11.1.3.4 Bildschirm­ausrichtung ist änderbar
  • Prüfschritt 11.1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informations­träger
  • Prüfschritt 11.1.4.3 Kontrast­abstand von Text zu Hinter­grund ist ausreichend (Minimal­kontrast)
  • Prüfschritt 11.1.4.11 Kontrast­abstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
  • Prüfschritt 11.2.1.1.1 Tastatur­bedienbarkeit ist gegeben
  • Prüfschritt 11.2.4.3 Fokus­reihenfolge ist aufgaben­angemessen
  • Prüfschritt 11.2.5.1 Komplexe Zeiger­bedienung ist verzichtbar
  • Prüfschritt 11.2.5.3.1 Label enthält sichtbare Beschriftung
  • Prüfschritt 11.3.1.1.1 Sprache ist ausgezeichnet
  • Prüfschritt 11.5.2.6 Tabellen­informationen werden an Assistenz­technologie übermittelt
  • Prüfschritt 11.5.2.7 Werte werden an Assistenz­technologie übermittelt
  • Prüfschritt 11.5.2.11 Interaktions­möglichkeiten werden an Assistenz­technologie übermittelt
  • Prüfschritt 11.5.2.16 Änderung von Element­eigenschaften werden zugelassen
  • Prüfschritt 11.7 Benutzer­präferenzen werden übernommen
  • Prüfschritt 12.1.1 Barriere­freiheits- und Kompatibilitäts­funktionen sind erläutert und zugänglich

Teilweise erfüllt:

  • Prüfschritt 11.1.4.4.1 Schrift­größe kann angepasst werden
  • Prüfschritt 11.5.2.8 Label werden an Assistenz­technologie übermittelt

Eher erfüllt:

  • Prüfschritt 11.1.3.2.1 Sinnvolle Lese­reihenfolge ist gegeben

iOS App "Einkommen & Verbrauch"

Nicht erfüllt:

  • Prüfschritt 11.1.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativ­texte
  • Prüfschritt 11.1.3.1.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
  • Prüfschritt 11.1.3.4 Bildschirm­ausrichtung ist änderbar
  • Prüfschritt 11.1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informations­träger
  • Prüfschritt 11.1.4.3 Kontrast­abstand von Text zu Hinter­grund ist ausreichend (Minimal­kontrast)
  • Prüfschritt 11.1.4.4.1 Schriftgröße kann angepasst werden
  • Prüfschritt 11.1.4.11 Kontrast­abstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
  • Prüfschritt 11.2.1.1.1 Tastatur­bedienbarkeit ist gegeben
  • Prüfschritt 11.2.5.1 Komplexe Zeiger­bedienung ist verzichtbar
  • Prüfschritt 11.2.5.3.1 Label enthält sichtbare Beschriftung
  • Prüfschritt 11.3.1.1.1 Sprache ist ausgezeichnet
  • Prüfschritt 11.4.1.2.1 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
  • Prüfschritt 11.5.2.6 Tabellen­informationen werden an Assistenz­technologie übermittelt
  • Prüfschritt 11.5.2.7 Werte werden an Assistenz­technologie übermittelt
  • Prüfschritt 11.5.2.11 Interaktions­möglichkeiten werden an Assistenz­technologie übermittelt
  • Prüfschritt 11.5.2.12 Interaktionen werden von Soft­ware zugelassen
  • Prüfschritt 11.5.2.16 Änderung von Element­eigenschaften werden zugelassen
  • Prüfschritt 11.7 Benutzer­präferenzen werden übernommen
  • Prüfschritt 12.1.1 Barriere­freiheits- und Kompatibilitäts­funktionen sind erläutert und zugänglich

Teilweise erfüllt:

  • Prüfschritt 11.2.4.3 Fokus­reihenfolge ist aufgaben­angemessen
  • Prüfschritt 11.5.2.8 Label werden an Assistenz­technologie übermittelt

Eher erfüllt:

  • Prüfschritt 11.1.3.2.1 Sinnvolle Lese­reihenfolge ist gegeben

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07.12.2022 erstellt und zuletzt am 07.12.2022 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barriere­freiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns gerne über das Meldeformular zur Barriere­freiheit. Wir werden die Meldungen sichten und wenn möglich beheben oder hier auflisten.

Schlichtungs­verfahren
Wenn auch nach Ihrem Feed­back an den oben genannten Kontakt keine zufrieden­stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungs­stelle nach § 10d Behinderten­gleichstellungs­gesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungs­stelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barriere­freiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außer­gerichtliche Streit­beilegung zu unterstützen. Das Schlichtungs­verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechts­beistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungs­verfahren und den Möglich­keiten der Antrag­stellung erhalten Sie unter ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik-nrw

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungs­stelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de


1: Den Wortlaut der nationalen Rechts­vorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.
2: Die Rechtsakte der EU in der jeweils geltenden Fassung und in deutscher Sprache finden Sie auf der Internet­seite des Amtes für Veröffent­lichungen der Europäischen Union unter https://eur-lex.europa.eu/.