Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 Rechtsgrundlagen und Datenschutz
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)1.
Im Folgenden finden Sie die Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG)1 und nach der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO)2.
Für die Teilnahmeerklärung zur EVS 2023
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Erhebung dient der Vorbereitung und Durchführung der durch das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG), § 1 Nummer 2 PrHaushStatG, angeordneten Bundesstatistik mit dem Zweck der Klärung des Kreises der zu Befragenden und deren statistischer Zuordnung. Die mit der Teilnahmeerklärung erhobenen Daten benötigen wir für die Vorbereitung und Durchführung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 (Kontaktaufnahme, Stichprobenzuordnung, Bereitstellung von Erhebungsinstrumenten). Im Zuge der Durchführung der Erhebung werden weitere personenbezogene Daten gespeichert, die nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben werden. Diese sind für die Organisation und Steuerung des Erhebungsablaufs und damit ebenfalls für die Erhebungsdurchführung notwendig (z. B. Versand- und Eingangsdatum Ihrer Erhebungsunterlagen).
Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit
Rechtsgrundlage der Erhebung ist § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BStatG. Danach können das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder zur Vorbereitung und Durchführung einer durch Rechtsvorschrift angeordneten Bundesstatistik Angaben erheben, um den Kreis der zu Befragenden und deren statistische Zuordnung zu klären.
Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.
Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten Angaben ist Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten sind das für Ihr Bundesland zuständige Statistische Amt und das Statistische Bundesamt. Deren Kontaktdaten finden Sie im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Geheimhaltung
Die erhobenen Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Sie werden geheim gehalten.
Der Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW), Mauerstr. 51, 40476 Düsseldorf, betreibt im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erforderliche IT-Infrastruktur.
Trennung, Löschung
Name und Anschrift der Auskunftgebenden werden von den übrigen Angaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt getrennt und gesondert aufbewahrt. Die erhobenen Angaben werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 gelöscht. Nicht in die Stichprobe gezogene, aber weiterhin teilnahmebereite Haushalte können im Laufe des Erhebungsjahres anstelle ausgefallener Stichprobenhaushalte nachrücken. Solange werden die Daten dieser Haushalte gespeichert.
Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde
Die Auskunftgebenden, deren personenbezogene Angaben verarbeitet werden, können
- eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- die Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
- die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen.
Die Betroffenenrechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert, ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten des verantwortlichen Statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontaktdaten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.
Für die Online-Erhebungsinstrumente (mobile App, Web-App)
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Erhebung besteht aus den Erhebungsteilen Haushaltsfragebogen, Personenfragebogen, Geld- und Sachvermögen, Tägliche Ausgaben und der Feinaufzeichnung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Sie wird durch die Statistischen Ämter der Länder alle fünf Jahre bei rund 60 000 Privathaushalten durchgeführt.
Aus den so erhobenen Daten lassen sich wesentliche Erkenntnisse über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Haushalte, ihre Ausrüstung mit technischen Gebrauchsgütern sowie ihre Einnahmen nach Quellen und Verwendungen für den privaten Konsum, Steuern und Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge, Rückzahlung von Schulden, Vermögensbildung und für sonstige Zwecke gewinnen. Die Daten liefern wertvolle Ergebnisse für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Beispielsweise bilden sie eine wichtige Datengrundlage für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. Die Ergebnisse zum privaten Konsum werden unter anderem für die Festsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet.
Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG.
Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.
Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten Angaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer freiwillig gemachten Angaben im Haushaltsfragebogen, Personenfragebogen und in den Täglichen Ausgaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO, soweit die Daten Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung (beispielsweise durch die Angabe von Lebenspartnerschaften), den Gesundheitszustand (beispielsweise durch die Angabe von Ausgaben für Arztkosten, medizinischen Behandlungen, Medikamenten) oder Religions- und Gewerkschaftszugehörigkeiten (beispielsweise durch die Angabe von Ausgaben für entsprechende Mitgliedschaftsbeiträge) zulassen.
Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht berührt.
Die Grundlage für die Verarbeitung der Bankverbindungsdaten der Auskunft gebenden Haushalte ist ebenfalls die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Verantwortlicher
Verantwortlich für die Erhebung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundesland zuständige statistische Amt. Für die Aufbereitung der Statistik ist das Statistische Bundesamt verantwortlich. Die Kontaktdaten finden Sie im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Arten der durch die App zur technischen Durchführung der Erhebung verarbeiteten Daten und Verarbeitungszwecke
Ihre Angaben können Sie sowohl über die mobile App als auch in der Web-App tätigen. Die mobile App ist verfügbar für die Betriebssysteme Android und iOS. Die Web-App kann über gängige Internetbrowser wie Firefox oder Google Chrome aufgerufen werden. Damit Sie Endgeräte-übergreifend auf Ihre Daten zugreifen können, werden Ihre Angaben immer, wenn Sie online (mit dem Internet verbunden) sind, an eine zentrale Datenbank beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt. Dort werden Ihre Angaben in einem Netzwerk gespeichert, das vor Zugriffen von außen geschützt ist.
Die mobile App beziehungsweise die Web-App verarbeitet die folgenden Daten zur organisatorischen Durchführung der Erhebung:
- E-Mail-Adresse der Haushaltsmitglieder
- Vornamen und Nachname der Haushaltsmitglieder
- Geburtsdatum der Haushaltsmitglieder
- Benutzername und Kennwort (verschlüsselt)
- IP-Adresse
- Art und Version des genutzten Internetbrowsers
- Art des genutzten mobilen Endgeräts sowie Art und Version des verwendeten Betriebssystems
- Datum und Uhrzeit der Abrufe
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
Bereitstellung über die App Stores und Nutzung von Push-Benachrichtigungen
Die mobile App wird Ihnen über den Google Play Store oder den Apple App Store zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stores und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Vereinbarung zwischen den Betreibern der Stores und Ihnen. Damit sind das Statistische Bundesamt und IT.NRW für die Verarbeitung dieser Daten nicht verantwortlich.
Um Ihnen Push-Benachrichtigungen (beispielsweise zur Erinnerung an Ihre Tagebuchtage) zusenden zu können, verwenden wir das Notification-Framework Google Firebase Cloud Messaging. Dazu wird bei diesem Service bei der Installation der App ein personenbezogener pseudonymisierter Schlüssel (Token) als Referenz erstellt. Der Token wird an die Server von IT.NRW übermittelt und in Ihrem Datensatz gespeichert. Die versendeten Push-Benachrichtigungen werden mit Hilfe dieses Tokens über die Firebase-Server an Sie weitergeleitet. Die Firebase-Server dienen ausschließlich als Übermittler. Die in diesem Zusammenhang gespeicherten Daten werden von uns nicht weiterverarbeitet. Der Empfang von Push-Benachrichtigungen kann von Ihnen jederzeit in den App-Einstellungen Ihres Endgeräts deaktiviert oder aktiviert werden.
Geheimhaltung
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.
Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (zum Beispiel die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie hier: Kontaktdaten und IT-Dienstleister der Ämter
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
- Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
- innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.
Hilfsmerkmale, Haushaltsnummer, Bankverbindung, Trennung und Löschung
Name und Kontaktdaten der Auskunftgebenden sowie die Vornamen der Haushaltsmitglieder sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen.
Sie werden von den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet beziehungsweise gelöscht. Die in elektronischer Formgespeicherten und in den Papierunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Die Rohdaten aus den Täglichen Ausgaben werden zunächst erfasst und gespeichert und anschließend im Rahmen der Datenaufbereitung nach einer amtlichen Systematik (sogenannter Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte) codiert. Nur in codierter Form finden sie Eingang in die dauerhaft gespeicherten formal anonymisierten Datensätze, die die Grundlage für die Auswertungen und Ergebnisveröffentlichungen sind.
Die Haushaltsnummer ist eine Ordnungsnummer. Sie dient der Unterscheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammenhänge hinaus keine weitergehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält.
Diese Ordnungsnummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut, Kontoinhaber beziehungsweise Kontoinhaberin) werden für die Überweisung der Aufwandsentschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gezahlt wird. Die Bankverbindungsdaten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelöscht.
Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde
Die Auskunftgebenden, deren personenbezogenen Angaben verarbeitet werden, können
- eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
- die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen.
Die Betroffenenrechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO).
Deren Kontaktdaten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.
.
Für die Papier-Erhebungsunterlagen
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Erhebung besteht aus den Erhebungsteilen Haushaltsfragebogen, Personenfragebogen, Geld- und Sachvermögen, Tägliche Ausgaben und der Feinaufzeichnung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Sie wird durch die Statistischen Ämter der Länder alle fünf Jahre bei rund 60 000 Privathaushalten durchgeführt.
Aus den so erhobenen Daten lassen sich wesentliche Erkenntnisse über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Haushalte, ihre Ausrüstung mit technischen Gebrauchsgütern sowie ihre Einnahmen nach Quellen und Verwendungen für den privaten Konsum, Steuern und Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge, Rückzahlung von Schulden, Vermögensbildung und für sonstige Zwecke gewinnen. Die Daten liefern wertvolle Ergebnisse für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Beispielsweise bilden sie eine wichtige Datengrundlage für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. Die Ergebnisse zum privaten Konsum werden unter anderem für die Festsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet.
Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG.
Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.
Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen gemachten Angaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer freiwillig gemachten Angaben im Haushaltsfragebogen, Personenfragebogen und in den Täglichen Ausgaben ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO, soweit die Daten Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung (z. B. durch die Angabe von Lebenspartnerschaften), den Gesundheitszustand (z. B. durch die Angabe von Ausgaben für Arztkosten, medizinischen Behandlungen, Medikamenten) oder Religions- und Gewerkschaftszugehörigkeiten (z. B. durch die Angabe von Ausgaben für entsprechende Mitgliedschaftsbeiträge) zulassen.
Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht berührt.
Die Grundlage für die Verarbeitung der Bankverbindungsdaten der Auskunft gebenden Haushalte ist ebenfalls die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Verantwortlicher
Verantwortlich für die Erhebung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundesland zuständige statistische Amt. Für die Aufbereitung der Statistik ist das Statistische Bundesamt verantwortlich. Die Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter.
Geheimhaltung
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/statistische-aemter.
.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
- Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
- innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.
Hilfsmerkmale, Haushaltsnummer, Bankverbindung, Trennung und Löschung
Name und Kontaktdaten der Auskunftgebenden sowie die Vornamen der Haushaltsmitglieder sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen.
Sie werden von den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet bzw. gelöscht. Die in elektronischer Form gespeicherten und in den Papierunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht bzw. vernichtet.
Die Rohdaten aus den Täglichen Ausgaben werden zunächst erfasst und gespeichert und anschließend im Rahmen der Datenaufbereitung nach einer amtlichen Systematik (sog. Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte) codiert. Nur in codierter Form finden sie Eingang in die dauerhaft gespeicherten formal anonymisierten Datensätze, die die Grundlage für die Auswertungen und Ergebnisveröffentlichungen sind.
Die Haushaltsnummer ist eine Ordnungsnummer. Sie dient der Unterscheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammenhänge hinaus keine weitergehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält.
Diese Ordnungsnummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut, Kontoinhaber bzw. Kontoinhaberin) werden für die Überweisung der Aufwandsentschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gezahlt wird. Die Bankverbindungsdaten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelöscht.
Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde
Die Auskunftgebenden, deren personenbezogenen Angaben verarbeitet werden, können
- eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
- die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen.
Die Betroffenenrechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. De antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontaktdaten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.
Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO
Gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nach Art. 26 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Die allgemeine Rechtsgrundlage für die Durchführung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Erhoben werden die Angaben zu § 2 des PrHaushStatG. In der EVS 2023 werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO (Angaben der Teilnahmeerklärung, in der Phase der Datengewinnung anfallende Verwaltungsdaten, Daten der Bankverbindung) und die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 lit. a DS-GVO (Erhebungsdaten der Haushaltsfragebogen, Geld- und Sachvermögen, Personenfragebogen, Täglichen Ausgaben und Feinaufzeichnung für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren).
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten betroffener Personen nach Artikel 26 DS-GVO Absatz 1 Satz 1 sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die jeweiligen Amtsleitungen. Die gemeinsame Verantwortlichkeit besteht für den gesamten Verarbeitungsprozess.
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit sind die Statistischen Landesämter zuständig für die Verarbeitung der Teilnahmeerklärungen, die Datengewinnung (per digitalem Erhebungsinstrument und Papiererhebungsbögen), die Erfassung der Rohdaten aus den Papiererhebungsunterlagen und die Vorprüfung der Rohdaten inkl. Ergänzung fehlender Angaben durch Rückfragen bei den betroffenen Personen bzw. Haushalten. Dem Statistischen Bundesamt obliegt im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach § 5 PrHaushStatG die Aufbereitung der von den Statistischen Landesämtern erhobenen und vorgeprüften Daten. Dazu gehören die Klassifizierung bzw. Codierung, Plausibilisierung und Hochrechnung der Daten. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mauerstr.51, 40476 Düsseldorf, betreibt im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die für die EVS erforderliche IT-Infrastruktur. Eine entsprechende Vereinbarung stellt sicher, dass die Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO eingehalten werden und der Auftragsverarbeiter die Sicherheit der Organisation der Datenverarbeitung und der angewandten Verfahren gemäß Artikel 32 DS-GVO gewährleistet.
Darüber hinaus regelt die Vereinbarung die Sicherstellung der Betroffenenrechte nach Artikel 15 bis 21 DS-GVO. Betroffene Personen können ihre Rechte gegenüber allen Statistischen Ämtern geltend machen. Die Statistischen Ämter der Länder beantworten Anfragen zu den in ihrer Zuständigkeit erhobenen personenbezogenen Daten. Der Auftragsverarbeiter IT.NRW hat zur Beantwortung von Anfragen mit dem zuständigen Statistischen Landesamt zusammenzuarbeiten und dieses zu unterstützen.
Erklärung zur Barrierefreiheit für die mobilen Apps und Web-App
Erklärung zur Barrierefreiheit für die mobilen Apps und Web-App zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://app-evs2023.de/ bereitgestellte Webanwendung sowie die mobilen Apps der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von Paragraph 10e Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- zwei vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 23.09.2022–05.10.2022 (mobile App) sowie vom 26.09.2022–14.10.2022 (Webanwendung) vorgenommenen Bewertungen in einer Sprache (deutsch) auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens
Aufgrund der Überprüfung sind die Anwendungen mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Webanwendung (https://app-evs2023.de/)
Nicht erfüllt:
- Prüfschritt 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
- Prüfschritt 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
- Prüfschritt 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
- Prüfschritt 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- Prüfschritt 9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge
- Prüfschritt 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
- Prüfschritt 9.1.4.10 Inhalte brechen um
- Prüfschritt 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- Prüfschritt 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
- Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
- Prüfschritt 9.3.1.1 Hauptsprache angegeben
- Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax
- Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar
- Prüfschritt 9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar
- Prüfschritt 9.2.4.1 Bereiche überspringbar
- Prüfschritt 9.2.4.2 Sinnvolle Dokumenttitel
- Prüfschritt 9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Teilweise erfüllt:
- Prüfschritt 9.1.3.1d Inhalt gegliedert
- Prüfschritt 9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
- Prüfschritt 9.3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
Eher erfüllt:
- Prüfschritt 9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
- Prüfschritt 11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen
Android App "Einkommen und Verbrauch"
Nicht erfüllt:
- Prüfschritt 11.1.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
- Prüfschritt 11.1.3.1.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
- Prüfschritt 11.1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar
- Prüfschritt 11.1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger
- Prüfschritt 11.1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
- Prüfschritt 11.1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
- Prüfschritt 11.2.1.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
- Prüfschritt 11.2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
- Prüfschritt 11.2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
- Prüfschritt 11.2.5.3.1 Label enthält sichtbare Beschriftung
- Prüfschritt 11.3.1.1.1 Sprache ist ausgezeichnet
- Prüfschritt 11.5.2.6 Tabelleninformationen werden an Assistenztechnologie übermittelt
- Prüfschritt 11.5.2.7 Werte werden an Assistenztechnologie übermittelt
- Prüfschritt 11.5.2.11 Interaktionsmöglichkeiten werden an Assistenztechnologie übermittelt
- Prüfschritt 11.5.2.16 Änderung von Elementeigenschaften werden zugelassen
- Prüfschritt 11.7 Benutzerpräferenzen werden übernommen
- Prüfschritt 12.1.1 Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen sind erläutert und zugänglich
Teilweise erfüllt:
- Prüfschritt 11.1.4.4.1 Schriftgröße kann angepasst werden
- Prüfschritt 11.5.2.8 Label werden an Assistenztechnologie übermittelt
Eher erfüllt:
- Prüfschritt 11.1.3.2.1 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
iOS App "Einkommen & Verbrauch"
Nicht erfüllt:
- Prüfschritt 11.1.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
- Prüfschritt 11.1.3.1.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
- Prüfschritt 11.1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar
- Prüfschritt 11.1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger
- Prüfschritt 11.1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
- Prüfschritt 11.1.4.4.1 Schriftgröße kann angepasst werden
- Prüfschritt 11.1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
- Prüfschritt 11.2.1.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
- Prüfschritt 11.2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
- Prüfschritt 11.2.5.3.1 Label enthält sichtbare Beschriftung
- Prüfschritt 11.3.1.1.1 Sprache ist ausgezeichnet
- Prüfschritt 11.4.1.2.1 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
- Prüfschritt 11.5.2.6 Tabelleninformationen werden an Assistenztechnologie übermittelt
- Prüfschritt 11.5.2.7 Werte werden an Assistenztechnologie übermittelt
- Prüfschritt 11.5.2.11 Interaktionsmöglichkeiten werden an Assistenztechnologie übermittelt
- Prüfschritt 11.5.2.12 Interaktionen werden von Software zugelassen
- Prüfschritt 11.5.2.16 Änderung von Elementeigenschaften werden zugelassen
- Prüfschritt 11.7 Benutzerpräferenzen werden übernommen
- Prüfschritt 12.1.1 Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen sind erläutert und zugänglich
Teilweise erfüllt:
- Prüfschritt 11.2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
- Prüfschritt 11.5.2.8 Label werden an Assistenztechnologie übermittelt
Eher erfüllt:
- Prüfschritt 11.1.3.2.1 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.12.2022 erstellt und zuletzt am 07.12.2022 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns gerne über das Meldeformular zur Barrierefreiheit. Wir werden die Meldungen sichten und wenn möglich beheben oder hier auflisten.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik-nrw
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
1: Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.
2: Die Rechtsakte der EU in der jeweils geltenden Fassung und in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter https://eur-lex.europa.eu/.