Haben Sie noch Fragen zur EVS 2023, zur Teilnahme oder zur App? Hier finden Sie die passenden Antworten:
Fragen zur EVS 2023
Warum gibt es die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)?
Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die Ergebnisse zum Konsumverhalten der Bevölkerung bilden eine wichtige Grundlage zum Beispiel für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie das Bürgergeld (ehemals "Hartz IV") oder für die Berechnung der Inflationsrate.
Wann und wie häufig findet die EVS statt?
Die EVS wird seit 1962/63 alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Die nächste Erhebung findet 2023 statt.
Welche Fragen werden in der EVS gestellt?
Private Haushalte beantworten Fragen zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilienvermögen, ihren Wohnverhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern.
Ob per App oder "auf Papier" - bei der EVS machen die Teilnehmenden Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, sowie ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.
Wenn Sie genau wissen wollen, wie die Fragen lauten, schauen Sie in die entsprechenden Musterfragebögen.
Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilnehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus zwei Wochen lang detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsumausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.
Mit der Übersicht aller Konsumausgaben können Sie sich einen Überblick verschaffen. Für Haushalte der Detail-Stichprobe gibt es eine zusätzliche Übersicht für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren.
Wo finde ich Ergebnisse aus der EVS?
Ergebnisse der letzten EVS 2018 finden Sie auf unserer Seite "Ergebnisse der EVS 2018". Dort können Sie auch Ihre eigenen Ausgaben mit den Durchschnittswerten anderer Haushalte vergleichen!
Fragen zur Teilnahme an der EVS 2023
Wie kann ich mich für die EVS 2023 anmelden?
Anmeldungen sind nicht mehr möglich, da der Anmeldeschluss Ende September 2023 war.
Ab dem 1.1.2024 wird jedoch die Haushaltserhebung "Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)" durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Interesse? Weitere Informationen zu den LWR sowie das Anmeldeformular für eine Teilnahme finden Sie auf der LWR-Informationsseite.
Wer kann an der EVS 2023 teilnehmen?
Jeder private Haushalt in Deutschland kann einmalig mitmachen.
Anmeldungen sind allerdings nicht mehr möglich, da der Anmeldeschluss Ende September 2023 war.
Ab dem 1.1.2024 wird jedoch die Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“ durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Interesse? Weitere Informationen zu den LWR sowie das Anmeldeformular für eine Teilnahme finden Sie auf der LWR-Informationsseite.
Wie läuft die Befragung ab?
Sie können bei der EVS 2023 ganz einfach per App auf Ihrem Smartphone und Tablet sowie am PC oder Laptop über den Internetbrowser unter app-evs2023.de mitmachen.
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Erhebungsteil „Tägliche Ausgaben“ sowie Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den „Täglichen Ausgaben“ eintragen, finden Sie in in der jeweiligen Anleitung.
Wie Sie die App herunterladen und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.
Die Zugangsdaten zur App senden wir Ihnen postalisch zu und informieren Sie dabei auch über Ihren genauen Teilnahmezeitraum für die dreimonatige Haushaltsbuchführung. Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detailstichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Wenn Sie für die Detailstichprobe ausgewählt wurden, wird Ihnen per Post mitgeteilt, wann Ihre zweiwöchige detaillierte Dokumentation erfolgen soll.
Falls Ihr Haushalt nicht über die App (mobil oder über den Internetbrowser) teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Fragebogen erhalten.
Sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind und auf Vollständigkeit geprüft wurden, überweisen wir Ihnen die Geldprämie.
Wie lange dauert die Befragung?
Wenn Sie an der EVS teilnehmen, bitten wir Sie, für ein Quartal (drei Monate) ein Haushaltsbuch zu führen und sämtliche Ausgaben zu dokumentieren. Dabei können Sie immer dann etwas ins Haushaltsbuch eintragen, wenn Sie gerade Zeit haben. Wir empfehlen, die Eintragungen möglichst zeitnah zu machen, da Sie sich dann noch am besten an einzelne Ausgaben erinnern.
Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detailstichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Wenn Sie für die Detailstichprobe ausgewählt wurden, wird Ihnen per Post mitgeteilt, wann Ihre zweiwöchige detaillierte Dokumentation erfolgen soll.
Wie hoch ist die Prämie?
Als Dankeschön für Ihre vollständige Teilnahme erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 100 Euro. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind gibt es eine zusätzliche Prämie von 50 Euro. Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detailstichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Diese Haushalte erhalten zusätzlich eine Prämie von 25 Euro.
Somit erhalten teilnehmende Haushalte als Dankeschön mindestens 100 Euro und können bis zu 175 Euro erhalten.
Für Familien ist der Aufwand bei der Teilnahme an der EVS 2023 höher, da auch die Ausgaben der Kinder und Jugendlichen dokumentiert werden müssen und zugleich das Zeitbudget in Familien angespannter ist. Deshalb erhalten Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind eine höhere Aufwandsentschädigung.
Bitte beachten Sie, dass die Prämie nur dann ausgezahlt werden kann, wenn Sie die Fragebogen und die Täglichen Ausgaben vollständig ausfüllen und Ihrem Statistischen Landesamt diese Daten übersenden bzw. die Papierunterlagen zurücksenden.
Ich erhalte Bürgergeld (ehemals Hartz IV). Zählt die Prämie der EVS 2023 dann als Einkommen?
Bei der Prämie/Aufwandsentschädigung handelt es sich um eine steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz (EStG). Gemäß § 11a Absatz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist diese anrechnungsfrei. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Wann erhalte ich die Prämie?
Sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind und auf Vollständigkeit geprüft wurden, überweisen wir Ihnen die Geldprämie. Dies dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Für Haushalte, die in Q2 (April bis Juni) 2023 teilgenommen haben, verzögert sich die Auszahlung der Prämie aus technischen Gründen. Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeit und bedanken uns bei Ihnen für Ihre Geduld.
Welche Möglichkeiten habe ich, an der EVS 2023 teilzunehmen?
Sie können an der EVS 2023 über unsere App teilnehmen. Diese ist sowohl als mobile App für Smartphones und Tablets unter dem Namen "Einkommen & Verbrauch" als auch als Web-App für PCs und Laptops erhältlich.
Wie Sie die App herunterladen und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Erhebungsteil „Tägliche Ausgaben“ sowie Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den „Täglichen Ausgaben“ eintragen, finden Sie in der jeweiligen Anleitung.
Falls Ihr Haushalt nicht über die App teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Fragebogen erhalten.
Wann weiß ich, in welchen Monaten ich die Ausgaben dokumentieren soll?
Sobald Sie für die Teilnahme ausgewählt wurden, informieren wir Sie per Post über den genauen Teilnahmezeitraum für die dreimonatige Haushaltsbuchführung und teilen Ihnen auch Ihre Zugangsdaten für die App mit.
Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2022, dann im März 2023 usw.
Wie oft kann ich an der EVS 2023 teilnehmen?
Jeder Haushalt kann nur einmalig an der EVS 2023 teilnehmen, damit sich die Unterschiedlichkeit in der Gesellschaft in den Ergebnissen wiederspiegelt.
Anmeldungen sind allerdings nicht mehr möglich, da der Anmeldeschluss Ende September 2023 war.
Ab dem 1.1.2024 wird jedoch die Haushaltserhebung "Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)" durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Interesse? Weitere Informationen zu den LWR sowie das Anmeldeformular für eine Teilnahme finden Sie auf der LWR-Informationsseite.
Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?
Alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, sind in der EVS ein Haushalt. Wenn Sie zwar mit anderen Personen zusammenwohnen, aber getrennt wirtschaften, bilden Sie jeweils einen eigenen Haushalt. Mitglieder einer Wohngemeinschaft (WG) bilden in der Regel getrennte Haushalte.
Muss mein ganzer Haushalt teilnehmen?
Die EVS ist eine Haushaltserhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt. Den Personenfragebogen füllt jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahre aus. Die „Täglichen Ausgaben“ kann ebenfalls jede Person ab 16 Jahre selbst festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle.
Sollten einzelne Haushaltsmitglieder z. B. alters- oder krankheitsbedingt oder aufgrund geringer Sprachkenntnisse nicht vollumfänglich teilnehmen können, können andere Haushaltsmitglieder stellvertretend für sie den Personenfragebogen und die „Täglichen Ausgaben“ ausfüllen.
Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?
Das liegt daran, dass die EVS als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt wird. Vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland z. B. festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. benötigt werden, um ein verlässliches Abbild der Bevölkerung zu gewährleisten. Wenn es schon genügend ähnliche Haushalte gibt, werden Sie daher unter Umständen nicht zur Teilnahme eingeladen.
Ab dem 1.1.2024 wird die Haushaltserhebung "Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)" durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Interesse? Weitere Informationen zu den LWR sowie das Anmeldeformular für eine Teilnahme finden Sie auf der LWR-Informationsseite.
Kann ich weiterhin teilnehmen, wenn sich meine Lebenssituation geändert hat?
Ja. Grundsätzlich können Sie weiterhin teilnehmen, da wir einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden möchten. Bitte teilen Sie uns mit, was sich konkret geändert hat. Falls Sie noch keinen Zeitpunkt für eine Teilnahme erhalten haben, kann es sein, dass Sie kurzfristig beginnen können.
Ich bin umgezogen. Nehme ich weiterhin teil?
Ja. Im Regelfall können Sie weiterhin an der Erhebung teilnehmen. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können. Wenn Sie bereits Zugangsdaten für die Teilnahme erhalten haben, ändert sich für Sie nichts. Andernfalls werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das genaue Vorgehen zu erläutern.
Wird die Befragung auch in anderen Sprachen als der Amtssprache Deutsch angeboten?
Nein. Sowohl die App als auch die Papierunterlagen sind ausschließlich in Deutsch verfügbar.
Was passiert am Ende mit meinen Angaben?
Die sogenannten Hilfsmerkmale (Name, Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten werden Ihrem Haushalt sogenannte Ordnungsnummern zugewiesen und gespeichert. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender anonymisierter Datensatz.
Wie werden meine Daten geschützt?
Datenschutz und Geheimhaltung haben für uns oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden von uns strengstens eingehalten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Für statistische Zwecke werden diese nur anonym verwendet, d. h. ohne Namen und Anschrift. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von wem die Angaben stammen.
Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung werden alle Erhebungsunterlagen sowie die Hilfsmerkmale vernichtet bzw. gelöscht. Bestehen bleiben nur anonyme und zusammengefasste Ergebnisse.
Ausführliche Informationen finden Sie unter evs2023.de/datenschutz.
Gibt es für die EVS eine gesetzliche Grundlage?
Ja. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Ausführliche Informationen finden Sie unter evs2023.de/datenschutz.
Ich habe weitere Fragen zur EVS. An wen kann ich mich wenden?
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Fragen zur App
Wo bekomme ich die App?
Die App ist im Google Play Store und im App Store von Apple unter dem Namen "Einkommen & Verbrauch" verfügbar. Alternativ finden Sie unter app-evs2023.de den Link zum passenden AppStore. Sie können sich auch jederzeit in Ihrem Browser am PC oder Laptop unter app-evs2023.de einloggen.
Wie Sie die App herunterladen und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Erhebungsteil "Tägliche Ausgaben" sowie Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den "Täglichen Ausgaben" eintragen, finden Sie in der jeweiligen Anleitung.
Welche Systemvoraussetzungen gibt es?
Die Smartphone-App ist für Android-Geräte mit Version 10 und höher erfolgreich getestet. Für Apple-Geräte (iOS-Betriebssystem) ist die Version iOS 13 oder höher erforderlich.
Für die Web-App (app-evs2023.de) nutzen Sie bitte einen gängigen aktuellen Browser (Google Chrome, Firefox, Safari, Edge oder Opera). Der Internet Explorer ist nicht geeignet.
Auf welche Funktionen/Sensoren meines Smartphones hat die App Zugriff?
Wenn Sie die App auf Ihrem Smartphone installieren, wird ausschließlich die Berechtigung erfragt, Push-Benachrichtigungen zu versenden (beachten Sie hierzu auch die Frage "Warum sollte ich Benachrichtigungen (Push, E-Mail) aktivieren?"). Weitere Berechtigungen, z. B. der Zugriff auf Ihre Kamera oder Ihren Standort, erfragt die App zu keinem Zeitpunkt. Android und iOS führen gegebenenfalls standardmäßig in ihren Listen zu möglichen App-Berechtigungen die Zugriffe auf Kamera oder Standort auf. Die App "Einkommen & Verbrauch" greift jedoch ausdrücklich nicht auf diese Funktionen zu und nutzt diese auch nicht.
Wie erhalte ich meine Zugangsdaten?
Ihre Zugangsdaten (Kennung und Initialpasswort) für die App "Einkommen & Verbrauch" werden Ihnen per Post zugeschickt. Bei Mehrpersonenhaushalten empfehlen wir, dass diese Zugangsdaten von der Person genutzt werden, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt. Diese Person macht zu Beginn einige Angaben zum Haushalt, unter anderem wie viele weitere Personen ab 16 Jahre im Haushalt wohnen. Nachdem diese Angaben abgesendet werden, werden die Zugangsdaten für die weiteren Haushaltsmitglieder per E-Mail bereitgestellt.
Wie Sie die App herunterladen und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, können Sie unter Angabe Ihrer Kennung die Funktion "Passwort vergessen?" nutzen. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können ein neues Passwort vergeben.
Sie finden die "Passwort vergessen?"-Funktion sowohl im Anmeldebildschirm der Smartphone-App als auch auf der Anmeldeseite im Browser. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Ihr Statistisches Landesamt. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Was mache ich, wenn sich meine E-Mail-Adresse geändert hat?
Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit im Menü der App ändern.
Wenn sich seit dem Absenden der Teilnahmeerklärung zur EVS und Ihrer Teilnahme an der EVS Ihre E-Mail-Adresse geändert hat, können Sie bei der Erstanmeldung in der App auch einfach die neue E-Mail-Adresse eintragen.
Welche Befragungsteile gibt es in der App?
Die EVS gliedert sich in der App in mehrere Befragungsteile, wobei einige nur von einer Person für den gesamten Haushalt beantwortet werden und andere Befragungsteile von allen Haushaltsmitgliedern ab 16 Jahren:
- Eine Person beantwortet die Teile "Das bin ich", "Mein Haushalt", "Haushaltsfragebogen Teil 1" und "Vermögen": Hier geht es z. B. um die Wohnsituation, Haushaltszusammensetzung und die Vermögenssituation des Haushalts.
- Alle beantworten den Personenfragebogen Teil 1: Hier geht es um schulische und berufliche Abschlüsse sowie die Erwerbstätigkeit der jeweiligen Haushaltsmitglieder.
- Alle füllen in dem vorgegebenen 3-monatigen Zeitraum die "Täglichen Ausgaben" aus. Ausgaben von Haushaltsmitgliedern, die diese nicht selbst in der App dokumentieren wollen oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushaltsmitglied in seine "Täglichen Ausgaben" ein.
- Eine Person beantwortet nach Ablauf der 3-monatigen Dokumentation der Ausgaben den Haushaltsfragebogen Teil 2 zu den haushaltsbezogenen Einnahmen.
- Alle beantworten den Personenfragebogen Teil 2 zu den persönlichen Einnahmen.
Wo trage ich in der App meine Einnahmen (z. B. Gehalt, Arbeitslosengeld) ein?
Im Haushaltsfragebogen Teil 1 sowie unter "Mein Haushalt" werden grobe Angaben zum Haushalts- beziehungsweise Personeneinkommen gemacht. Im Detail werden alle Einnahmen – z. B. Gehalt/Lohn, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung – erst nach Ablauf der drei Monate im Haushaltsfragebogen Teil 2 sowie im Personenfragebogen Teil 2 dokumentiert. Damit verbunden werden auch Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge z. B. Lohn- oder Kirchensteuer oder Ausgaben für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung erst nach Ablauf der drei Monate im Haushalts- beziehungsweise Personenfragebogen Teil 2 vermerkt.
Wann fülle ich welchen Fragebogen in der App aus?
Auf der Startseite "Teile der Befragung" sehen Sie alle Befragungsteile, die Sie im Laufe der EVS bearbeiten. Sie können diese nur in der vorgesehenen Reihenfolge ausfüllen. Die Person, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt, nutzt die im Brief bereitgestellten Zugangsdaten und beginnt mit "Das bin ich". Danach wird für Sie der Befragungsteil "Mein Haushalt", anschließend "Haushaltsfragebogen Teil 1" und danach "Vermögen" freigeschaltet. Sollten im Haushalt weitere Personen ab 16 Jahre leben, werden danach die Zugangsdaten für diese Personen per E-Mail bereitgestellt.
Alle Personen ab 16 Jahre füllen dann den Personenfragebogen Teil 1 aus. Sobald der 3-monatige Zeitraum für die Dokumentation der Ausgaben beginnt, wird der Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" freigeschaltet. Nach Abschluss der drei Monate sind nur noch der Haushaltsfragebogen Teil 2 und der Personenfragebogen Teil 2 auszufüllen.
Kann ich meine Angaben in den Befragungsteilen im Nachhinein verändern?
Nein. Eine spätere Änderung Ihrer Eingaben ist nach Absenden der Daten eines Befragungsteils nicht möglich. Sie können sich Ihre Angaben noch ansehen, indem Sie auf das Auge-Symbol neben dem Befragungsteil klicken, diese aber nicht mehr verändern. Sie erkennen dies auch daran, dass der abgeschlossene Befragungsteil in grauer Schrift dargestellt wird.
Warum kann ich die EVS in der App nicht abschließen?
Nach dem "Personenfragebogen Teil 2" haben wir wieder einen "Sammelpunkt" eingerichtet. Hier können Sie den Fortschritt der anderen Personen Ihres Haushalts sehen. Erst wenn alle Personen diesen "Sammelpunkt" erreicht haben, können Sie alle Personen des Haushalts weiterschieben und somit die Erhebung für Ihren Haushalt erfolgreich abschließen.
Sollten Personen ab 16 Jahre keine eigenen "Täglichen Ausgaben" geführt haben, weil jemand anders deren Ausgaben mit eingetragen hat, muss diese Person trotzdem seine "Täglichen Ausgaben" abschließen und den "Personenfragebogen Teil 2" beantworten.
Warum sollte ich Benachrichtigungen (Push, E-Mail) aktivieren?
Um Sie beispielsweise an den Start der 3-monatigen Dokumentation der Ausgaben zu erinnern, versenden wir gelegentlich Push-Benachrichtigungen beziehungsweise E-Mails. Sie erhalten von uns keine über die EVS-Teilnahme hinausgehenden Benachrichtigungen oder Werbung. Zum Betrieb der App und zur Teilnahme an der Befragung sind Benachrichtigungen nicht zwingend notwendig. Wenn Sie keine Erinnerungen erhalten möchten, können Sie diese daher auch im Menü der App ausschalten.
Kann ich die App auch offline nutzen?
Nein. Die App funktioniert offline nicht. Sie nutzt die Verbindung ins Internet, um Ihnen zum Beispiel die Anmeldung mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort zu ermöglichen. Außerdem nutzt die Suchfunktion in den "Täglichen Ausgaben" Ihre aktive Internetverbindung, um Ergebnisse darstellen zu können.
Können andere Personen meines Haushalts meine Einträge in der App einsehen?
Nein, grundsätzlich kann niemand außer Ihnen Ihre Eintragungen sehen.
Habe ich auch mit meinem Laptop/Computer die Möglichkeit, den Befragungsteil ”Tägliche Ausgaben” zu führen?
Ja. In der Web-App unter app-evs2023.de können Sie die Fragebogen sowie den Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" ebenfalls ausfüllen. Ihre Angaben werden bei aktiver Internetverbindung synchronisiert, sodass Sie beispielsweise die "Täglichen Ausgaben" am Computer beginnen und auf Ihrem Smartphone fortsetzen können.
Kann ich auch auf Papierfragebogen umsteigen?
Ja. Sollten Sie merken, dass Sie mit der App nicht zurechtkommen, schicken wir Ihnen gerne einen Papierfragebogen zu. Bitte wenden Sie sich dafür möglichst frühzeitig an Ihr Statistisches Landesamt, damit Sie die Befragungsunterlagen in Papierform postalisch erhalten. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Ich habe weitere Fragen zur App. An wen kann ich mich wenden?
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Erhebungsteil "Tägliche Ausgaben" finden Sie hier.
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Fragen zum Befragungsteil "Tägliche Ausgaben"
Wer füllt den Befragungsteil ”Tägliche Ausgaben” aus?
Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren kann die eigenen Ausgaben im Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle. Das heißt, Ausgaben von Haushaltsmitgliedern, die diese nicht selbst dokumentieren möchten oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushaltsmitglied in seine "Tägliche Ausgaben" ein. Bei gemeinsamen Haushaltsausgaben (z. B. Kauf von Wohnmöbeln, Hotelübernachtungen, Versicherungsbeiträge) verständigen Sie sich bitte im Haushalt darauf, wer die Ausgaben einträgt, so dass es zu keiner doppelten Eintragung kommt. Achten Sie bitte darauf, dass die gesamten Ausgaben Ihres Haushalts in den drei Monaten vollständig dokumentiert werden.
Was trage ich in den ”Täglichen Ausgaben” ein?
Tragen Sie alle Ausgaben ein.
Schreiben Sie bitte alle Ausgaben einzeln und möglichst genau auf, unabhängig davon, ob Sie die Ware oder Leistung bereits erhalten haben oder erst später erhalten werden (z. B. bei Online-Einkäufen). Mit der Übersicht aller Konsumausgaben können Sie sich einen Überblick verschaffen. Für Haushalte der Detail-Stichprobe gibt es eine zusätzliche Übersicht für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren.
Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den „Täglichen Ausgaben“ eintragen, finden Sie in einer Anleitung.
Ausgaben, die nicht in Ihrem Anschreibequartal angefallen sind, dürfen nicht aufgeführt werden. Tragen Sie bitte alle Ausgaben in bar, mit Geld-, EC-, Giro-, Kreditkarte, per Überweisung oder Online-Bezahldienst, wie z. B. Paypal, Giropay oder Sofortüberweisungen ein.
Ab wann und wie lange kann ich auf den Befragungsteil ”Tägliche Ausgaben” zugreifen?
Sie können in der App ab dem ersten für Sie vorgesehenen Tag auf "Tägliche Ausgaben" zugreifen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie und alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahre zuvor alle notwendigen Fragebogen (bis einschließlich Personenfragebogen Teil 1) ausgefüllt und abgesendet haben. Auf den Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" können Sie ab dem ersten für Ihren Haushalt vorgesehenen Tag drei Monate lang zugreifen. Wir bitten Sie dabei, Ihre Ausgaben möglichst zeitnah einzutragen, um Erinnerungslücken zu vermeiden. Sobald die drei Monate vorbei sind, können Sie die "Täglichen Ausgaben" eigenständig schließen und die Daten absenden.
Wie trage ich in der App meine Ausgaben ein?
Ihre Ausgaben tragen Sie im Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" mittels der Suchfunktion am oberen Bildschirmrand ein, um dann den passenden Vorschlag auszuwählen. Sollten Sie eventuell zu viele Suchvorschläge erhalten, können Sie die Vorschläge filtern.
Sollten Sie einmal keine passende Ausgabekategorie finden, wird Ihnen in der Suche als letzter Treffer "Sonstiges [Suchbegriff ohne genaue Auswahl speichern]" angezeigt.
Weitere Informationen finden Sie auch unter "Welche Ausgabekategorien kann ich in der App auswählen?".
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen im Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" sowie Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den "Täglichen Ausgaben" eintragen, finden Sie in der jeweiligen Anleitung.
Wie genau muss ich Ausgaben dokumentieren?
Bitte geben Sie alle Ihre Ausgaben ein, auch kleinere Ausgaben wie ein Kaffee beim Bäcker. Nur wenn Sie alle Ausgaben dokumentieren, erhalten Sie für sich selbst einen genauen Überblick, wie viel Sie tatsächlich für welche Bereiche ausgeben. Zudem helfen Sie dabei, eine zuverlässige Datengrundlage zu schaffen, u. a. für die Berechnung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder, die Bürgergeld (früher Hartz IV) bekommen.
Wenn Ihr Haushalt zur Detailstichprobe gehört, ist es wichtig, dass Sie bei allen Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zusätzlich auch die Mengen notieren. Diese detaillierten Angaben fließen in die Zusammensetzung des sogenannten Warenkorbs ein, der die Grundlage für die Berechnung der Inflationsrate bildet.
Welche Ausgabekategorien kann ich in der App auswählen?
Alle Ausgaben lassen sich gemäß einer Systematik den folgenden übergeordneten Bereichen zuordnen:
- Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
- Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen
- Bekleidung und Schuhe
- Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe
- Einrichtungsgegenstände (Möbel), Hausrat sowie deren regelmäßige Instandhaltung
- Gesundheit
- Verkehr
- Information und Kommunikation
- Freizeit, Sport und Kultur
- Bildungsdienstleistungen
- Gastronomie- und Beherbergungsdienstleistungen
- Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
- Andere Waren und Dienstleistungen
- Ausgaben privater Haushalte (ohne Individualkonsum)
Die genauen Kategorien je Bereich finden Sie in der Übersicht der Konsumausgaben. Für Haushalte der Detailstichprobe gibt es eine zusätzliche Übersicht für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren.
Warum kann ich den ”Sammelpunkt” nicht verlassen und mit den ”Tägliche Ausgaben” beginnen?
Nach dem Personenfragebogen Teil 1 haben wir einen "Sammelpunkt" für Sie eingerichtet, damit alle Personen im Haushalt gleichzeitig in die "Täglichen Ausgaben" starten. In dem "Sammelpunkt" sehen Sie den Fortschritt der anderen Personen Ihres Haushalts. Sobald alle Personen im "Sammelpunkt" angekommen sind, kann die Person, die zu Beginn die "Ersten Schritte" ausgefüllt hat, alle anderen weiterschicken. Es geht dann für alle gemeinsam weiter.
Zudem haben wir vor den "Täglichen Ausgaben" einen "Warteraum" eingerichtet. Den Warteraum können Sie am 1. Tag Ihres Quartals verlassen. Sollte Ihr Quartal bereits begonnen haben, kann es bis zu 60 Minuten dauern, bis Sie automatisch weiterkommen.
Was trage ich ein, wenn eine regelmäßige Ausgabe wie die Kfz-Steuer nicht in meine dreimonatige Dokumentationszeit fällt?
Ausgaben sind grundsätzlich dann einzutragen, wann sie auch bezahlt werden. Fällt z. B. Ihre jährliche Kfz-Steuer nicht in Ihre Dokumentationszeit, ist die Kfz-Steuer auch nicht einzutragen. Jährlich Ausgaben sollen nicht auf die Monate umlegt werden, d. h. auch nicht gezwölftelt werden.
Was trage ich ein, wenn ich etwas gemeinsam mit anderen Personen in meinem Haushalt gekauft habe?
Verständigen Sie sich bitte darauf, wer diese Ausgabe bei sich in den "Täglichen Ausgaben" einträgt, so dass keine Ausgaben vergessen werden, aber es auch zu keinen doppelten Eintragungen kommt.
Wo trage ich in der App Ausgaben für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Sozialversicherungsbeiträge) ein?
Diese Ausgaben tragen Sie nach Ablauf der drei Monate im Personenfragebogen Teil 2 bzw. für Personen unter 16 Jahre im Haushaltsfragebogen Teil 2 ein.
Ich erhalte Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (ehemals Hartz IV). Muss ich die Ausgaben für die Krankenversicherung oder andere Sozialversicherungsbeiträge eintragen?
Wenn Sie nur Einkommen aus ALG I oder Bürgergeld (ehemals Hartz IV) erhalten, tragen Sie bitte keine Pflichtbeiträge für die Sozialversicherungen ein (die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge in voller Höhe). Sofern Sie neben dem Arbeitslosengeld/Bürgergeld noch andere Einkommen (z. B. aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten) haben und sich daraus Pflichtbeiträge ergeben, tragen Sie diese bitte in der App im Personenfragebogen Teil 2 ein (Papier: Personenfragebogen).
Was trage ich ein, wenn ich im Urlaub oder Ausland bin?
Geben Sie im Urlaub ebenfalls alle Ausgaben an, die bei Ihnen anfallen. Sollten Sie im Ausland sein, notieren Sie bitte zusätzlich das Land, in dem Sie die Ausgabe getätigt haben. Werden Produkte oder Dienstleistungen im Ausland in Euro bezahlt, tragen Sie den Betrag in Euro ein. Werden Einkäufe in Fremdwährung getätigt, rechnen Sie diese bitte in Euro um.
Was trage ich ein, wenn ich etwas online gekauft habe?
Tragen Sie Einkäufe im Internet wie Einkäufe vor Ort ein. Als Kaufdatum gilt das Bestelldatum und nicht das Datum, wenn Sie die Ware erhalten. Internetkäufe und Bestellungen von Waren im Ausland gelten nicht als Auslandseinkäufe – auch dann nicht, wenn der Händler seinen Sitz im Ausland hat.
Was trage ich ein, wenn ich etwas mit einer Kreditkarte gekauft habe?
Tragen Sie Einkäufe, die Sie mit der Kreditkarte bezahlen, ein wie Einkäufe, die Sie z. B. bar oder mit EC-Karte (Girokarte) bezahlen. Bei Kreditkartenzahlungen tragen Sie die Ausgabe an dem Tag ein, an dem Sie diese auch gekauft haben und nicht das Datum der Kreditkartenabrechnung. Alle Einkäufe und Dienstleistungen, die Sie mit einer Kreditkarte bezahlt haben, sind einzeln einzutragen und nicht als Gesamtausgabe "Kreditkartenabrechnung".
Was trage ich ein, wenn ich etwas mit Anzahlung gekauft habe?
Tragen Sie bei einem Anzahlungskauf den gesamten Kaufpreis zum Zeitpunkt der Anzahlung ein.
Was trage ich ein, wenn ich etwas mit Gutscheinen bezahle?
Bitte gehen Sie so vor wie bei "normalen" Einkäufen. Das heißt, wenn Sie etwas ganz oder teilweise mit Gutschein-Geldkarten bezahlen, wählen Sie die entsprechende Ausgabekategorie aus und tragen Sie den Betrag ein, den Sie ohne den Gutschein bezahlt hätten, also den tatsächlichen Wert des Einkaufs. Denken Sie zudem daran, Gutscheine als Geldgeschenke bei den haushaltsbezogenen Einnahmen im Haushaltsfragebogen Teil 2 (Papier: Haushaltsfragebogen) einzutragen.
Warum kann ich die ”Tägliche Ausgaben” nicht abschließen?
Das könnte daran liegen, dass Ihre dreimonatige Dokumentationszeit noch nicht abgeschlossen ist. Nach Ablauf der drei Monate haben Sie die Möglichkeit, die "Täglichen Ausgaben" zu schließen. Dafür klicken Sie auf "Tägliche Ausgaben vollständig beenden". Diese Option wird Ihnen nach Ablauf der drei Monate gezeigt. Nach Beenden der "Täglichen Ausgaben" kommen Sie dorthin nicht wieder zurück und können keinen weiteren Ausgaben eintragen.
Sollten Sie weiterhin Schwierigkeiten haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
In meinem Haushalt möchte eine Person die Täglichen Ausgaben nicht (mehr) eintragen. Was kann ich tun?
In Ihrer Dokumentationszeit ist es wichtig, dass die gesamten Ausgaben Ihres Haushalts vollständig erfasst werden. Möchte eine Person Ausgaben nicht (mehr) selbst eintragen, kann dies eine andere Person im Haushalt übernehmen und auch Zahlungen von anderen in ihren "Täglichen Ausgaben" eintragen.
Ich habe weitere Fragen zu den Täglichen Ausgaben. An wen kann ich mich wenden?
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.