Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch Fragen zur EVS 2023, zur Teil­nahme oder zur App? Hier finden Sie die pas­senden Ant­wor­ten:

Fragen zur EVS 2023

Warum gibt es die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)?

Für politische und gesellschaft­liche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die Ergebnisse zum Konsum­verhalten der Bevölkerung bilden eine wichtige Grund­lage zum Beispiel für die Fest­setzung von finanziellen Unterstützungs­leistungen für Kinder und Erwachsene wie das Bürger­geld (ehemals "Hartz IV") oder für die Berechnung der Inflations­rate.

Wann und wie häufig findet die EVS statt?

Die EVS wird seit 1962/63 alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Die nächste Erhebung findet 2023 statt.

Welche Fragen werden in der EVS gestellt?

Private Haushalte beantworten Fragen zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilien­vermögen, ihren Wohn­verhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchs­gütern.

Ob per App oder "auf Papier" - bei der EVS machen die Teil­nehmenden Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushalts­zusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchs­gütern, sowie ihrer Einkommens- und Vermögens­situation. Jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie die Fragen lauten, schauen Sie in die entsprechenden Musterfragebögen.

Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teil­nehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebens­mittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushalts­mitglieder. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus zwei Wochen lang detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungs­mitteln, Getränken und Tabak­waren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungs­mittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsum­ausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.

Mit der Übersicht aller Konsumausgaben können Sie sich einen Überblick verschaffen. Für Haushalte der Detail-Stichprobe gibt es eine zusätzliche Übersicht für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren.

Wo finde ich Ergebnisse aus der EVS?

Ergebnisse der letzten EVS 2018 finden Sie auf unserer Seite "Ergebnisse der EVS 2018". Dort können Sie auch Ihre eigenen Ausgaben mit den Durchschnitts­werten anderer Haushalte vergleichen!

Fragen zur Teil­nahme an der EVS 2023

Wie kann ich mich für die EVS 2023 anmelden?

Anmeldungen sind nicht mehr möglich, da der Anmeldeschluss Ende September 2023 war.

Ab dem 1.1.2024 wird jedoch die Haushaltserhebung "Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)" durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Interesse? Weitere Informationen zu den LWR sowie das Anmeldeformular für eine Teilnahme finden Sie auf der LWR-Informationsseite.

Wer kann an der EVS 2023 teilnehmen?

Jeder private Haushalt in Deutschland kann einmalig mitmachen.

Anmeldungen sind allerdings nicht mehr möglich, da der Anmeldeschluss Ende September 2023 war.

Ab dem 1.1.2024 wird jedoch die Haushaltserhebung „Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)“ durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Interesse? Weitere Informationen zu den LWR sowie das Anmeldeformular für eine Teilnahme finden Sie auf der LWR-Informationsseite.

Wie läuft die Befragung ab?

Sie können bei der EVS 2023 ganz einfach per App auf Ihrem Smartphone und Tablet sowie am PC oder Laptop über den Internet­browser unter app-evs2023.de mitmachen.

Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Erhebungs­teil „Tägliche Ausgaben“ sowie Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den „Täglichen Ausgaben“ eintragen, finden Sie in in der jeweiligen Anleitung.

Wie Sie die App herunter­laden und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.

Die Zugangs­daten zur App senden wir Ihnen postalisch zu und informieren Sie dabei auch über Ihren genauen Teilnahme­zeitraum für die dreimonatige Haushalts­buch­führung. Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detail­stichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungs­mittel, Getränke und Tabak­waren. Wenn Sie für die Detail­stichprobe ausgewählt wurden, wird Ihnen per Post mitgeteilt, wann Ihre zwei­wöchige detaillierte Dokumentation erfolgen soll.

Falls Ihr Haushalt nicht über die App (mobil oder über den Internetbrowser) teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Fragebogen erhalten.

Sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind und auf Vollständigkeit geprüft wurden, über­weisen wir Ihnen die Geld­prämie.

Wie lange dauert die Befragung?

Wenn Sie an der EVS teilnehmen, bitten wir Sie, für ein Quartal (drei Monate) ein Haushalts­buch zu führen und sämtliche Ausgaben zu dokumentieren. Dabei können Sie immer dann etwas ins Haushalts­buch eintragen, wenn Sie gerade Zeit haben. Wir empfehlen, die Eintragungen möglichst zeitnah zu machen, da Sie sich dann noch am besten an einzelne Ausgaben erinnern.

Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detail­stichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungs­mittel, Getränke und Tabak­waren. Wenn Sie für die Detail­stichprobe ausgewählt wurden, wird Ihnen per Post mitgeteilt, wann Ihre zwei­wöchige detaillierte Dokumentation erfolgen soll.

Wie hoch ist die Prämie?

Als Dankeschön für Ihre vollständige Teil­nahme erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 100 Euro. Für Haushalte mit mindestens einem minder­jährigen Kind gibt es eine zusätzliche Prämie von 50 Euro. Jeder fünfte Haushalt wird für die sogenannte Detail­stichprobe ausgewählt und dokumentiert dann zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungs­mittel, Getränke und Tabak­waren. Diese Haushalte erhalten zusätzlich eine Prämie von 25 Euro.

Somit erhalten teil­nehmende Haushalte als Danke­schön mindestens 100 Euro und können bis zu 175 Euro erhalten.

Für Familien ist der Aufwand bei der Teil­nahme an der EVS 2023 höher, da auch die Ausgaben der Kinder und Jugendlichen dokumentiert werden müssen und zugleich das Zeit­budget in Familien angespannter ist. Deshalb erhalten Haushalte mit mindestens einem minder­jährigen Kind eine höhere Aufwands­entschädigung.

Bitte beachten Sie, dass die Prämie nur dann ausgezahlt werden kann, wenn Sie die Frage­bogen und die Täglichen Ausgaben vollständig ausfüllen und Ihrem Statistischen Landesamt diese Daten übersenden bzw. die Papier­unterlagen zurücksenden.

Ich erhalte Bürger­geld (ehemals Hartz IV). Zählt die Prämie der EVS 2023 dann als Ein­kommen?

Bei der Prämie/Aufwands­entschädigung handelt es sich um eine steuer­freie Aufwands­entschädigung nach § 3 Nr. 12 Einkommen­steuergesetz (EStG). Gemäß § 11a Absatz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozial­gesetzbuch (SGB II) ist diese anrechnungs­frei. Weitere Informa­tionen finden Sie auf der Web­seite der Bundes­agentur für Arbeit.

Wann erhalte ich die Prämie?

Sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind und auf Voll­ständigkeit geprüft wurden, überweisen wir Ihnen die Geld­prämie. Dies dauert in der Re­gel vier bis sechs Wochen. Für Haushalte, die in Q2 (April bis Juni) 2023 teilgenommen haben, verzögert sich die Auszahlung der Prämie aus tech­nischen Gründen. Wir entschuldigen uns für diese Un­an­nehm­lichkeit und bedanken uns bei Ihnen für Ihre Geduld.

Welche Möglichkeiten habe ich, an der EVS 2023 teilzunehmen?

Sie können an der EVS 2023 über unsere App teilnehmen. Diese ist sowohl als mobile App für Smartphones und Tablets unter dem Namen "Einkommen & Verbrauch" als auch als Web-App für PCs und Laptops erhältlich.

Wie Sie die App herunter­laden und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.

Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Erhebungs­teil „Tägliche Ausgaben“ sowie Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den „Täglichen Ausgaben“ eintragen, finden Sie in der jeweiligen Anleitung.

Falls Ihr Haushalt nicht über die App teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Fragebogen erhalten.

Wann weiß ich, in welchen Monaten ich die Ausgaben dokumentieren soll?

Sobald Sie für die Teil­nahme ausgewählt wurden, informieren wir Sie per Post über den genauen Teilnahme­zeitraum für die drei­monatige Haushaltsbuch­führung und teilen Ihnen auch Ihre Zugangs­daten für die App mit.

Die Auswahl der teil­nehmenden Haushalte erfolgt quartals­weise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2022, dann im März 2023 usw.

Wie oft kann ich an der EVS 2023 teilnehmen?

Jeder Haushalt kann nur einmalig an der EVS 2023 teilnehmen, damit sich die Unterschied­lichkeit in der Gesellschaft in den Ergebnissen wiederspiegelt.

Anmeldungen sind allerdings nicht mehr möglich, da der Anmeldeschluss Ende September 2023 war.

Ab dem 1.1.2024 wird jedoch die Haushaltserhebung "Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)" durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Interesse? Weitere Informationen zu den LWR sowie das Anmeldeformular für eine Teilnahme finden Sie auf der LWR-Informationsseite.

Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?

Alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, sind in der EVS ein Haushalt. Wenn Sie zwar mit anderen Personen zusammen­wohnen, aber getrennt wirtschaften, bilden Sie jeweils einen eigenen Haushalt. Mitglieder einer Wohn­gemeinschaft (WG) bilden in der Regel getrennte Haushalte.

Muss mein ganzer Haushalt teilnehmen?

Die EVS ist eine Haushalts­erhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teil­nahme bereit erklärt. Den Personen­fragebogen füllt jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahre aus. Die „Täglichen Ausgaben“ kann ebenfalls jede Person ab 16 Jahre selbst festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle.

Sollten einzelne Haushalts­mitglieder z. B. alters- oder krankheits­bedingt oder aufgrund geringer Sprach­kenntnisse nicht voll­um­fänglich teilnehmen können, können andere Haushalts­mitglieder stellvertretend für sie den Personen­fragebogen und die „Täglichen Ausgaben“ ausfüllen.

Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?

Das liegt daran, dass die EVS als sogenannte Quoten­stichprobe durchgeführt wird. Vor Beginn der EVS wird für jedes Bundes­land z. B. festgelegt, wie viele Paar­haushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Allein­erziehenden, wie viele Allein­lebende usw. benötigt werden, um ein verlässliches Abbild der Bevölkerung zu gewähr­leisten. Wenn es schon genügend ähnliche Haushalte gibt, werden Sie daher unter Umständen nicht zur Teil­nahme eingeladen.

Ab dem 1.1.2024 wird die Haushaltserhebung "Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)" durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Interesse? Weitere Informationen zu den LWR sowie das Anmeldeformular für eine Teilnahme finden Sie auf der LWR-Informationsseite.

Kann ich weiter­hin teilnehmen, wenn sich meine Lebens­situation geändert hat?

Ja. Grund­sätzlich können Sie weiter­hin teilnehmen, da wir einen Quer­schnitt der Bevölkerung abbilden möchten. Bitte teilen Sie uns mit, was sich konkret geändert hat. Falls Sie noch keinen Zeit­punkt für eine Teil­nahme erhalten haben, kann es sein, dass Sie kurz­fristig beginnen können.

Ich bin umgezogen. Nehme ich weiter­hin teil?

Ja. Im Regel­fall können Sie weiter­hin an der Erhebung teilnehmen. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können. Wenn Sie bereits Zugangs­daten für die Teil­nahme erhalten haben, ändert sich für Sie nichts. Andern­falls werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das genaue Vor­gehen zu erläutern.

Wird die Befragung auch in anderen Sprachen als der Amtssprache Deutsch angeboten?

Nein. Sowohl die App als auch die Papier­unterlagen sind ausschließlich in Deutsch verfügbar.

Was passiert am Ende mit meinen Angaben?

Die sogenannten Hilfs­merkmale (Name, Anschrift) und die Erhebungs­merkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutz­rechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungs­daten werden Ihrem Haushalt sogenannte Ordnungs­nummern zugewiesen und gespeichert. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender anonymisierter Datensatz.

Wie werden meine Daten geschützt?

Datenschutz und Geheim­haltung haben für uns oberste Priorität. Die Datenschutz­bestimmungen werden von uns strengstens eingehalten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Für statistische Zwecke werden diese nur anonym verwendet, d. h. ohne Namen und Anschrift. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von wem die Angaben stammen.

Spätestens nach Abschluss der Daten­aufbereitung werden alle Erhebungs­unterlagen sowie die Hilfs­merkmale vernichtet bzw. gelöscht. Bestehen bleiben nur anonyme und zusammen­gefasste Ergebnisse.

Ausführliche Informationen finden Sie unter evs2023.de/datenschutz.

Gibt es für die EVS eine gesetzliche Grundlage?

Ja. Rechts­grundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistikgesetz (BStatG). Ausführliche Informationen finden Sie unter evs2023.de/datenschutz.

Ich habe weitere Fragen zur EVS. An wen kann ich mich wenden?

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landes­amtes wenden. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Fragen zur App

Wo bekomme ich die App?

Die App ist im Google Play Store und im App Store von Apple unter dem Namen "Einkommen & Verbrauch" verfügbar. Alternativ finden Sie unter app-evs2023.de den Link zum passenden App­Store. Sie können sich auch jederzeit in Ihrem Browser am PC oder Laptop unter app-evs2023.de einloggen.

Wie Sie die App herunter­laden und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.

Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Erhebungs­teil "Tägliche Ausgaben" sowie Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den "Täglichen Ausgaben" eintragen, finden Sie in der jeweiligen Anleitung.

Welche Systemvoraussetzungen gibt es?

Die Smartphone-App ist für Android-Geräte mit Version 10 und höher erfolgreich getestet. Für Apple-Geräte (iOS-Betriebs­system) ist die Version iOS 13 oder höher erforderlich.

Für die Web-App (app-evs2023.de) nutzen Sie bitte einen gängigen aktuellen Browser (Google Chrome, Firefox, Safari, Edge oder Opera). Der Internet Explorer ist nicht geeignet.

Auf welche Funktionen/Sensoren meines Smartphones hat die App Zugriff?

Wenn Sie die App auf Ihrem Smartphone installieren, wird ausschließlich die Berechtigung erfragt, Push-Benachrichtigungen zu versenden (beachten Sie hierzu auch die Frage "Warum sollte ich Benachrichtigungen (Push, E-Mail) aktivieren?"). Weitere Berechtigungen, z. B. der Zugriff auf Ihre Kamera oder Ihren Standort, erfragt die App zu keinem Zeitpunkt. Android und iOS führen gegebenenfalls standardmäßig in ihren Listen zu möglichen App-Berechtigungen die Zugriffe auf Kamera oder Standort auf. Die App "Einkommen & Verbrauch" greift jedoch ausdrücklich nicht auf diese Funktionen zu und nutzt diese auch nicht.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten?

Ihre Zugangs­daten (Kennung und Initial­passwort) für die App "Einkommen & Verbrauch" werden Ihnen per Post zugeschickt. Bei Mehrpersonen­haushalten empfehlen wir, dass diese Zugangs­daten von der Person genutzt werden, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt. Diese Person macht zu Beginn einige Angaben zum Haushalt, unter anderem wie viele weitere Personen ab 16 Jahre im Haushalt wohnen. Nachdem diese Angaben abgesendet werden, werden die Zugangs­daten für die weiteren Haushalts­mitglieder per E-Mail bereitgestellt.

Wie Sie die App herunter­laden und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Wenn Sie Ihr Pass­wort einmal vergessen haben, können Sie unter Angabe Ihrer Kennung die Funktion "Pass­wort vergessen?" nutzen. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können ein neues Pass­wort vergeben.

Sie finden die "Pass­wort vergessen?"-Funktion sowohl im Anmelde­bild­schirm der Smartphone-App als auch auf der Anmeldeseite im Browser. Sollten Sie weitere Unter­stützung benötigen, wenden Sie sich an Ihr Statistisches Landesamt. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Was mache ich, wenn sich meine E-Mail-Adresse geändert hat?

Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit im Menü der App ändern.

Wenn sich seit dem Absenden der Teilnahme­erklärung zur EVS und Ihrer Teilnahme an der EVS Ihre E-Mail-Adresse geändert hat, können Sie bei der Erst­anmeldung in der App auch einfach die neue E-Mail-Adresse eintragen.

Welche Befragungs­teile gibt es in der App?

Die EVS gliedert sich in der App in mehrere Befragungs­teile, wobei einige nur von einer Person für den gesamten Haushalt beantwortet werden und andere Befragungs­teile von allen Haushalts­mitgliedern ab 16 Jahren:

  1. Eine Person beantwortet die Teile "Das bin ich", "Mein Haushalt", "Haushalts­fragebogen Teil 1" und "Vermögen": Hier geht es z. B. um die Wohn­situation, Haushalts­zusammensetzung und die Vermögens­situation des Haushalts.
  2. Alle beantworten den Personen­fragebogen Teil 1: Hier geht es um schulische und berufliche Abschlüsse sowie die Erwerbs­tätigkeit der jeweiligen Haushalts­mitglieder.
  3. Alle füllen in dem vorgegebenen 3-monatigen Zeit­raum die "Täglichen Ausgaben" aus. Ausgaben von Haushalts­mitgliedern, die diese nicht selbst in der App dokumentieren wollen oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushalts­mitglied in seine "Täglichen Ausgaben" ein.
  4. Eine Person beantwortet nach Ablauf der 3-monatigen Dokumentation der Ausgaben den Haushalts­fragebogen Teil 2 zu den haushalts­bezogenen Einnahmen.
  5. Alle beantworten den Personen­fragebogen Teil 2 zu den persönlichen Einnahmen.

Wo trage ich in der App meine Einnahmen (z. B. Gehalt, Arbeitslosengeld) ein?

Im Haushalts­fragebogen Teil 1 sowie unter "Mein Haushalt" werden grobe Angaben zum Haushalts- beziehungsweise Personen­einkommen gemacht. Im Detail werden alle Einnahmen – z. B. Gehalt/Lohn, Kinder­geld, Arbeits­losen­geld, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung – erst nach Ablauf der drei Monate im Haushalts­fragebogen Teil 2 sowie im Personen­fragebogen Teil 2 dokumentiert. Damit verbunden werden auch Abzüge und Sozial­versicherungs­beiträge z. B. Lohn- oder Kirchen­steuer oder Ausgaben für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflege­versicherung erst nach Ablauf der drei Monate im Haushalts- beziehungsweise Personen­fragebogen Teil 2 vermerkt.

Wann fülle ich welchen Fragebogen in der App aus?

Auf der Start­seite "Teile der Befragung" sehen Sie alle Befragungs­teile, die Sie im Laufe der EVS bearbeiten. Sie können diese nur in der vorgesehenen Reihen­folge ausfüllen. Die Person, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt, nutzt die im Brief bereit­gestellten Zugangs­daten und beginnt mit "Das bin ich". Danach wird für Sie der Befragungs­teil "Mein Haushalt", anschließend "Haushalts­fragebogen Teil 1" und danach "Vermögen" freigeschaltet. Sollten im Haushalt weitere Personen ab 16 Jahre leben, werden danach die Zugangs­daten für diese Personen per E-Mail bereitgestellt.

Alle Personen ab 16 Jahre füllen dann den Personen­fragebogen Teil 1 aus. Sobald der 3-monatige Zeit­raum für die Dokumentation der Ausgaben beginnt, wird der Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" freigeschaltet. Nach Abschluss der drei Monate sind nur noch der Haushalts­fragebogen Teil 2 und der Personen­fragebogen Teil 2 auszufüllen.

Kann ich meine Angaben in den Befragungsteilen im Nachhinein verändern?

Nein. Eine spätere Änderung Ihrer Eingaben ist nach Absenden der Daten eines Befragungs­teils nicht möglich. Sie können sich Ihre Angaben noch ansehen, indem Sie auf das Auge-Symbol neben dem Befragungs­teil klicken, diese aber nicht mehr verändern. Sie erkennen dies auch daran, dass der abgeschlossene Befragungs­teil in grauer Schrift dargestellt wird.

Warum kann ich die EVS in der App nicht abschließen?

Nach dem "Personen­fragebogen Teil 2" haben wir wieder einen "Sammel­punkt" eingerichtet. Hier können Sie den Fort­schritt der anderen Personen Ihres Haushalts sehen. Erst wenn alle Personen diesen "Sammel­punkt" erreicht haben, können Sie alle Personen des Haushalts weiter­schieben und somit die Erhebung für Ihren Haushalt erfolg­reich abschließen.

Sollten Personen ab 16 Jahre keine eigenen "Täglichen Ausgaben" geführt haben, weil jemand anders deren Ausgaben mit eingetragen hat, muss diese Person trotzdem seine "Täglichen Ausgaben" abschließen und den "Personen­fragebogen Teil 2" beantworten.

Warum sollte ich Benachrichtigungen (Push, E-Mail) aktivieren?

Um Sie beispiels­weise an den Start der 3-monatigen Dokumentation der Ausgaben zu erinnern, versenden wir gelegentlich Push-Benach­richtigungen beziehungsweise E-Mails. Sie erhalten von uns keine über die EVS-Teilnahme hinaus­gehenden Benach­richtigungen oder Werbung. Zum Betrieb der App und zur Teil­nahme an der Befragung sind Benach­richtigungen nicht zwingend notwendig. Wenn Sie keine Erinnerungen erhalten möchten, können Sie diese daher auch im Menü der App ausschalten.

Kann ich die App auch offline nutzen?

Nein. Die App funktioniert offline nicht. Sie nutzt die Verbindung ins Internet, um Ihnen zum Beispiel die Anmeldung mit Ihrer Kennung und Ihrem Pass­wort zu ermöglichen. Außer­dem nutzt die Such­funktion in den "Täglichen Ausgaben" Ihre aktive Internet­verbindung, um Ergebnisse darstellen zu können.

Können andere Personen meines Haushalts meine Einträge in der App einsehen?

Nein, grundsätzlich kann niemand außer Ihnen Ihre Eintragungen sehen.

Habe ich auch mit meinem Laptop/Computer die Möglichkeit, den Befragungsteil ”Tägliche Ausgaben” zu führen?

Ja. In der Web-App unter app-evs2023.de können Sie die Frage­bogen sowie den Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" ebenfalls ausfüllen. Ihre Angaben werden bei aktiver Internet­verbindung synchronisiert, sodass Sie beispiels­weise die "Täglichen Ausgaben" am Computer beginnen und auf Ihrem Smartphone fortsetzen können.

Kann ich auch auf Papier­fragebogen umsteigen?

Ja. Sollten Sie merken, dass Sie mit der App nicht zurecht­kommen, schicken wir Ihnen gerne einen Papier­fragebogen zu. Bitte wenden Sie sich dafür möglichst frühzeitig an Ihr Statistisches Landesamt, damit Sie die Befragungs­unterlagen in Papier­form postalisch erhalten. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Ich habe weitere Fragen zur App. An wen kann ich mich wenden?

Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Erhebungs­teil "Tägliche Ausgaben" finden Sie hier.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landes­amtes wenden. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

Fragen zum Befra­gungs­teil "Tägliche Aus­gaben"

Wer füllt den Befragungsteil ”Tägliche Ausgaben” aus?

Jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahren kann die eigenen Ausgaben im Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle. Das heißt, Ausgaben von Haushalts­mitgliedern, die diese nicht selbst dokumentieren möchten oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushalts­mitglied in seine "Tägliche Ausgaben" ein. Bei gemeinsamen Haushalts­ausgaben (z. B. Kauf von Wohn­möbeln, Hotel­übernachtungen, Versicherungs­beiträge) verständigen Sie sich bitte im Haushalt darauf, wer die Ausgaben einträgt, so dass es zu keiner doppelten Eintragung kommt. Achten Sie bitte darauf, dass die gesamten Ausgaben Ihres Haushalts in den drei Monaten vollständig dokumentiert werden.

Was trage ich in den ”Täglichen Ausgaben” ein?

Tragen Sie alle Ausgaben ein.

Schreiben Sie bitte alle Ausgaben einzeln und möglichst genau auf, unabhängig davon, ob Sie die Ware oder Leistung bereits erhalten haben oder erst später erhalten werden (z. B. bei Online-Einkäufen). Mit der Übersicht aller Konsumausgaben können Sie sich einen Überblick verschaffen. Für Haushalte der Detail-Stichprobe gibt es eine zusätzliche Übersicht für die zwei­wöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungs­mitteln, Getränken und Tabak­waren.

Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den „Täglichen Ausgaben“ eintragen, finden Sie in einer Anleitung.

Ausgaben, die nicht in Ihrem Anschreibe­quartal angefallen sind, dürfen nicht aufgeführt werden. Tragen Sie bitte alle Ausgaben in bar, mit Geld-, EC-, Giro-, Kreditkarte, per Überweisung oder Online-Bezahldienst, wie z. B. Paypal, Giropay oder Sofortüber­weisungen ein.

Ab wann und wie lange kann ich auf den Befragungs­teil ”Tägliche Ausgaben” zugreifen?

Sie können in der App ab dem ersten für Sie vorge­sehenen Tag auf "Tägliche Ausgaben" zugreifen. Voraus­setzung dafür ist, dass Sie und alle Haushalts­mitglieder ab 16 Jahre zuvor alle notwendigen Frage­bogen (bis einschließlich Personen­frage­bogen Teil 1) ausgefüllt und abgesendet haben. Auf den Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" können Sie ab dem ersten für Ihren Haushalt vorge­sehenen Tag drei Monate lang zugreifen. Wir bitten Sie dabei, Ihre Ausgaben möglichst zeitnah einzutragen, um Erinnerungs­lücken zu vermeiden. Sobald die drei Monate vorbei sind, können Sie die "Täglichen Ausgaben" eigen­ständig schließen und die Daten absenden.

Wie trage ich in der App meine Ausgaben ein?

Ihre Ausgaben tragen Sie im Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" mittels der Such­funktion am oberen Bildschirm­rand ein, um dann den passenden Vorschlag aus­zu­wählen. Sollten Sie eventuell zu viele Such­vorschläge erhalten, können Sie die Vorschläge filtern.

Sollten Sie einmal keine passende Ausgabe­kategorie finden, wird Ihnen in der Suche als letzter Treffer "Sonstiges [Such­begriff ohne genaue Auswahl speichern]" angezeigt.

Weitere Informationen finden Sie auch unter "Welche Ausgabe­kategorien kann ich in der App auswählen?".

Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen im Befragungs­teil "Tägliche Ausgaben" sowie Beispiele, wie Sie Ihre Ausgaben in der App in den "Täglichen Ausgaben" eintragen, finden Sie in der jeweiligen Anleitung.

Wie genau muss ich Ausgaben dokumentieren?

Bitte geben Sie alle Ihre Ausgaben ein, auch kleinere Ausgaben wie ein Kaffee beim Bäcker. Nur wenn Sie alle Ausgaben dokumentieren, erhalten Sie für sich selbst einen genauen Über­blick, wie viel Sie tatsächlich für welche Bereiche ausgeben. Zudem helfen Sie dabei, eine zuverlässige Daten­grundlage zu schaffen, u. a. für die Berechnung der Regel­bedarfe für Erwachsene und Kinder, die Bürger­geld (früher Hartz IV) bekommen.

Wenn Ihr Haushalt zur Detail­stichprobe gehört, ist es wichtig, dass Sie bei allen Ausgaben für Nahrungs­mittel, Getränke und Tabak­waren zusätzlich auch die Mengen notieren. Diese detaillierten Angaben fließen in die Zusammen­setzung des sogenannten Waren­korbs ein, der die Grund­lage für die Berechnung der Inflations­rate bildet.

Welche Ausgabekategorien kann ich in der App auswählen?

Alle Ausgaben lassen sich gemäß einer Systematik den folgenden über­geordneten Bereichen zuordnen:

  1. Nahrungs­mittel und alkohol­freie Getränke
  2. Alkoholische Getränke, Tabak­waren und Drogen
  3. Bekleidung und Schuhe
  4. Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brenn­stoffe
  5. Einrichtungs­gegenstände (Möbel), Hausrat sowie deren regelmäßige Instand­haltung
  6. Gesundheit
  7. Verkehr
  8. Information und Kommunikation
  9. Freizeit, Sport und Kultur
  10. Bildungs­dienstleistungen
  11. Gastronomie- und Beherbergungs­dienstleistungen
  12. Versicherungs- und Finanz­dienstleistungen
  13. Andere Waren und Dienst­leistungen
  14. Ausgaben privater Haushalte (ohne Individual­konsum)

Die genauen Kategorien je Bereich finden Sie in der Übersicht der Konsum­ausgaben. Für Haushalte der Detail­stichprobe gibt es eine zusätzliche Über­sicht für die zwei­wöchige detaillierte Dokumentation von Nahrungs­mitteln, Getränken und Tabak­waren.

Warum kann ich den ”Sammelpunkt” nicht verlassen und mit den ”Tägliche Ausgaben” beginnen?

Nach dem Personen­fragebogen Teil 1 haben wir einen "Sammel­punkt" für Sie eingerichtet, damit alle Personen im Haushalt gleichzeitig in die "Täglichen Ausgaben" starten. In dem "Sammel­punkt" sehen Sie den Fort­schritt der anderen Personen Ihres Haushalts. Sobald alle Personen im "Sammel­punkt" angekommen sind, kann die Person, die zu Beginn die "Ersten Schritte" ausgefüllt hat, alle anderen weiter­schicken. Es geht dann für alle gemeinsam weiter.

Zudem haben wir vor den "Täglichen Ausgaben" einen "Warte­raum" eingerichtet. Den Warte­raum können Sie am 1. Tag Ihres Quartals verlassen. Sollte Ihr Quartal bereits begonnen haben, kann es bis zu 60 Minuten dauern, bis Sie automatisch weiter­kommen.

Was trage ich ein, wenn eine regelmäßige Ausgabe wie die Kfz-Steuer nicht in meine dreimonatige Dokumentationszeit fällt?

Ausgaben sind grund­sätzlich dann einzutragen, wann sie auch bezahlt werden. Fällt z. B. Ihre jährliche Kfz-Steuer nicht in Ihre Dokumentations­zeit, ist die Kfz-Steuer auch nicht einzutragen. Jährlich Ausgaben sollen nicht auf die Monate umlegt werden, d. h. auch nicht gezwölftelt werden.

Was trage ich ein, wenn ich etwas gemeinsam mit anderen Personen in meinem Haushalt gekauft habe?

Verständigen Sie sich bitte darauf, wer diese Ausgabe bei sich in den "Täglichen Ausgaben" einträgt, so dass keine Ausgaben vergessen werden, aber es auch zu keinen doppelten Eintragungen kommt.

Wo trage ich in der App Ausgaben für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Sozialversicherungsbeiträge) ein?

Diese Ausgaben tragen Sie nach Ablauf der drei Monate im Personen­fragebogen Teil 2 bzw. für Personen unter 16 Jahre im Haushalts­fragebogen Teil 2 ein.

Ich erhalte Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (ehemals Hartz IV). Muss ich die Ausgaben für die Krankenversicherung oder andere Sozialversicherungsbeiträge eintragen?

Wenn Sie nur Einkommen aus ALG I oder Bürgergeld (ehemals Hartz IV) erhalten, tragen Sie bitte keine Pflichtbeiträge für die Sozial­versicherungen ein (die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge in voller Höhe). Sofern Sie neben dem Arbeitslosen­geld/Bürger­geld noch andere Einkom­men (z. B. aus nicht selbst­ständiger Arbeit, Renten) haben und sich daraus Pflicht­beiträge ergeben, tragen Sie diese bitte in der App im Personen­fragebogen Teil 2 ein (Papier: Personen­fragebogen).

Was trage ich ein, wenn ich im Urlaub oder Ausland bin?

Geben Sie im Urlaub ebenfalls alle Ausgaben an, die bei Ihnen anfallen. Sollten Sie im Ausland sein, notieren Sie bitte zusätzlich das Land, in dem Sie die Ausgabe getätigt haben. Werden Produkte oder Dienst­leistungen im Ausland in Euro bezahlt, tragen Sie den Betrag in Euro ein. Werden Einkäufe in Fremd­währung getätigt, rechnen Sie diese bitte in Euro um.

Was trage ich ein, wenn ich etwas online gekauft habe?

Tragen Sie Einkäufe im Internet wie Einkäufe vor Ort ein. Als Kauf­datum gilt das Bestell­datum und nicht das Datum, wenn Sie die Ware erhalten. Internet­käufe und Bestellungen von Waren im Ausland gelten nicht als Auslands­einkäufe – auch dann nicht, wenn der Händler seinen Sitz im Ausland hat.

Was trage ich ein, wenn ich etwas mit einer Kreditkarte gekauft habe?

Tragen Sie Einkäufe, die Sie mit der Kredit­karte bezahlen, ein wie Einkäufe, die Sie z. B. bar oder mit EC-Karte (Girokarte) bezahlen. Bei Kredit­karten­zahlungen tragen Sie die Ausgabe an dem Tag ein, an dem Sie diese auch gekauft haben und nicht das Datum der Kredit­karten­abrechnung. Alle Einkäufe und Dienst­leistungen, die Sie mit einer Kreditkarte bezahlt haben, sind einzeln einzutragen und nicht als Gesamt­ausgabe "Kredit­karten­abrechnung".

Was trage ich ein, wenn ich etwas mit Anzahlung gekauft habe?

Tragen Sie bei einem Anzahlungs­kauf den gesamten Kauf­preis zum Zeit­punkt der Anzahlung ein.

Was trage ich ein, wenn ich etwas mit Gutscheinen bezahle?

Bitte gehen Sie so vor wie bei "normalen" Einkäufen. Das heißt, wenn Sie etwas ganz oder teil­weise mit Gut­schein-Geld­karten bezahlen, wählen Sie die entsprechende Ausgabe­kategorie aus und tragen Sie den Betrag ein, den Sie ohne den Gut­schein bezahlt hätten, also den tatsächlichen Wert des Einkaufs. Denken Sie zudem daran, Gut­scheine als Geld­geschenke bei den haushalts­bezogenen Einnahmen im Haushalts­fragebogen Teil 2 (Papier: Haushalts­fragebogen) einzutragen.

Warum kann ich die ”Tägliche Aus­gaben” nicht ab­schließen?

Das könnte daran liegen, dass Ihre drei­monatige Dokumen­tations­zeit noch nicht abge­schlossen ist. Nach Ablauf der drei Monate haben Sie die Mög­lichkeit, die "Täglichen Ausgaben" zu schließen. Dafür klicken Sie auf "Tägliche Aus­gaben voll­ständig beenden". Diese Option wird Ihnen nach Ablauf der drei Monate gezeigt. Nach Beenden der "Täg­lichen Aus­gaben" kommen Sie dort­hin nicht wieder zurück und können keinen weiteren Aus­gaben eintragen.

Sollten Sie weiterhin Schwierig­keiten haben, helfen Ihnen die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statis­tischen Landes­amtes gerne weiter. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

In meinem Haushalt möchte eine Person die Täglichen Ausgaben nicht (mehr) eintragen. Was kann ich tun?

In Ihrer Dokumentations­zeit ist es wichtig, dass die gesamten Ausgaben Ihres Haushalts vollständig erfasst werden. Möchte eine Person Ausgaben nicht (mehr) selbst eintragen, kann dies eine andere Person im Haushalt übernehmen und auch Zahlungen von anderen in ihren "Täglichen Ausgaben" eintragen.

Ich habe weitere Fragen zu den Täglichen Ausgaben. An wen kann ich mich wenden?

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeiter Ihres Statistischen Landes­amtes wenden. Die Kontakt­daten finden Sie hier.

 

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